Gefahr im Verkehr

Jeder dritte Fußgängerunfall bei Dunkelheit am Schutzweg

09.12.2024

Im Vorjahr wurden in Niederösterreich 119 Fußgängerinnen und Fußgänger bei Dämmerung oder Dunkelheit Opfer eines Verkehrsunfalls, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt.  

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In der Dämmerung und Dunkelheit nimmt das Unfallrisiko für Fußgängerinnen und Fußgänger zu.  Im Vorjahr wurden von insgesamt 442 Fußgängerinnen und Fußgänger, die in Niederösterreich Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, 119 bei Dämmerung oder Dunkelheit angefahren. Davon wurden 22 schwer verletzt, weitere drei so schwer, dass sie ihr Leben verloren, wie die VCÖ-Analyse von Daten der Statistik Austria zeigt.

"Alarmierend ist, dass 44 Fußgängerinnen und Fußgänger auf einem Schutzweg angefahren wurden. Das zeigt, dass es auch in diesem Bereich verstärkte Maßnahmen braucht, um die Schwächsten im Verkehr, und das sind Fußgängerinnen und Fußgänger und hier wiederum insbesondere Kinder und ältere Menschen, besser zu schützen", stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest. 

Der VCÖ ruft dazu Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Erinnerung: "Der Lenker eines Fahrzeugs hat die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen." Ein Fahrzeug darf sich zudem "einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann". 

17 verunglückte Kinder

Besonders alarmierend: 17 Fußgängerinnen und Fußgänger, die im Vorjahr bei Dämmerung oder Dunkelheit Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, waren Kinder.  Auch hier ruft der VCÖ die Straßenverkehrsordnung in Erinnerung. Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen, das Fahrverhalten ist entsprechend anzupassen: "Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist", heißt es dazu in der Straßenverkehrsordnung (StVO, §3).  

Darüber hinaus gilt bei Kindern seit 30 Jahren die Regelung des "unsichtbaren Schutzweges". Kindern muss auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt, das sichere und ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden. "Wo Menschen unterwegs sind, passieren Fehler. Doch Fehler dürfen nicht fatal enden. Die Verkehrsplanung kann Kinder vor Fehlern der Erwachsenen im Straßenverkehr schützen, indem im Ortsgebiet Verkehrsberuhigung und verstärkt Tempo 30 statt 50 umgesetzt wird", weist VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky darauf hin, dass der Anhalteweg, also Reaktionsweg plus Bremsweg, bei Tempo 30 um die Hälfte kürzer ist als bei Tempo 50.  

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