Inzest-Fall

Josef F. wird "in Portionen" vernommen

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Die Einvernahme von Josef Fritzl dürfte sich über mehrere Tage erstrecken.

In zwölf Tagen beginnt in St. Pölten der Prozess gegen Josef F., der sich wegen Mordes, Sklavenhandel, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande vor Geschworenen verantworten muss. Im Fall eines Schuldspruchs im vollen Umfang der Anklage droht dem 73-Jährigen lebenslange Haft.

Vernehmung in "Portionen"
Das Gericht will Josef F. nämlich nicht durchgehend zu den ihm vorgeworfenen Verbrechen befragen. Vielmehr soll er "in Portionen" vernommen werden, wie Franz Cutka, der Sprecher des Landesgerichts St. Pölten sagte. Die vorsitzende Richterin Andrea Humer wird demnach den 73-Jährigen zunächst zu seiner Lebensgeschichte und seinem beruflichen Werdegang befragen. Die Erörterung der konkreten Anklagepunkte will sie allerdings auf das Videomaterial stützen, das im gerichtlichen Vorverfahren im Zuge einer kontraditorischen Einvernahme mit der Tochter des Mannes aufgezeichnet worden ist.

Josef F. soll in Amstetten die mittlerweile 42 Jahre alte Frau vom 29. August 1984 bis zum 26. April 2008 in einem eigens dafür umgebauten Verlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben, wovon eines unmittelbar nach der Geburt starb. Die Staatsanwältin wirft Josef F. dies als Mord durch Unterlassung vor, weil ihrer Ansicht nach das Baby überlebt hätte, wäre ihm ärztliche Hilfe zuteilgeworden. Trotz eindringlicher Bitten seiner Tochter soll Josef F. diese verwehrt haben.

11 Stunden DVD-Material zu Aussagen der Tochter
Die Aussagen der 42-Jährigen gegen ihren Vater umfassen insgesamt elf Stunden. Die Geschworenen bekommen das auf mehreren DVD abgespeicherte Dokument zur Gänze vorgespielt. Die Tochter erspart sich damit einen persönlichen Zeugenauftritt bei Gericht. Auch ihre Kinder werden der Verhandlung fernbleiben. Sie haben allesamt bereits im Vorfeld von ihrem Zeugenentschlagungsrecht Gebrauch gemacht.

Die acht Laienrichter, die in dem aufsehenerregenden Prozess über die Schuld des Angeklagten entscheiden müssen, werden sich somit abwechselnd mit den Angaben des Angeklagten und jenen seines - so jedenfalls die Anklage - tausende Male missbrauchten Opfers auseinanderzusetzen haben. "Die Verhandlung wird sicher so gestaltet, dass die Wachsamkeit der Geschworenen erhalten bleibt", betont der Gerichtssprecher. In psychisch belastenden Phasen könne die Verhandlung bei Bedarf jederzeit unterbrochen werden, um den Geschworenen die Möglichkeit zur Erholung zu bieten, so Cutka.

Weltweites Medieninteresse
Das Strafverfahren gegen Josef F. dürfte sich vor allem zu einem Medienereignis ersten Ranges gestalten. Weltweite Aufmerksamkeit scheint garantiert. Exakt 98 nationale und internationale Medienvertreter haben dieser Tage ihre Akkreditierung zugeschickt bekommen, über 100 weitere Interessenten wurden mangels ausreichender Sitzplätze abgewiesen. Bei der Auswahl wurden laut Cutka bevorzugt maßgebliche Nachrichtenagenturen, bekannte internationale Zeitungen und TV-Stationen sowie bedeutende regionale Medien berücksichtigt. Grundsätzlich sei aus jedem interessierten Staat zumindest ein Medium vertreten.

40 Sicherheitskräfte sorgen für Ordnung
Befürchtungen, dass die abgewiesenen Pressevertreter mit Gewalt versuchen könnten, sich Zutritt ins Gerichtsgebäude oder gar in den Verhandlungssaal verschaffen könnten, zerstreut Cutka: "Die Polizei wird uns helfen." Mindestens 30 bis 40 Sicherheitskräfte sollen die Ordnung im und vor dem Landesgericht aufrechterhalten.

Jene Journalisten - erstaunlicherweise hat sich aus der einheimischen Bevölkerung kaum jemand um einen Sitzplatz beworben -, die eine Zutrittsberechtigung ergattert haben, werden höchstwahrscheinlich sehr wenig vom Prozessverlauf mitbekommen: Aus Gründen des Opferschutzes dürfte die Öffentlichkeit spätestens nach dem Vortrag der Anklageschrift ausgeschlossen werden. Ob sie in weniger heiklen Phasen - etwa bei den Ausführungen des technischen Sachverständigen über die Bau- und Funktionsweise des Kellerverlieses - wieder zugelassen wird, sei laut Cutka "durchaus denkbar". Ob es dazukommt, "wird sich im Lauf des Verfahrens herausstellen".

Jedenfalls öffentlich hat gemäß der Strafprozessordnung die Urteilsverkündung zu erfolgen. Aus heutiger Sicht ist diese für den 20. März vorgesehen.

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