Angeklagt ist eine 52-jährige Polin. Sie soll zwei Männer vergiftet haben.
Am Landesgericht Krems hat heute der Prozess um zwei Arsen-Morde begonnen. Angeklagt ist die 52-jährige Polin Bogumila W. Sie steht im Verdacht, zwei Männer mit dem Gift getötet zu haben. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.
Sie plädiert auf nicht schuldig
Die Frau will mit den Todesfällen nichts zu tun haben und sich laut ihrem Anwalt "nicht schuldig" bekennen. Im Falle einer Verurteilung droht der 52-Jährigen bis zu lebenslanger Haft.
Der Tod der beiden Männer - im Oktober 2010 in Wien und im Februar 2011 im Bezirk Krems - war zunächst nicht bedenklich erschienen. Erst die Anzeige einer Tochter brachte Untersuchungen ins Rollen. Die Leichen wurden exhumiert und in gerichtsmedizinischen Gutachten Arsen festgestellt. Seit einem Jahr befindet sich die Angeklagte in Untersuchungshaft.
Hier die Bilder vom Prozess:
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Die Befragung der Angeklagten via Dolmetscher gestaltete sich langwierig. Richterin Susanne Daniel hielt ihr laufend frühere Aussagen vor, die im Widerspruch zu heutigen Angaben standen. So erklärte die 52-Jährige, keine intime Beziehung zu Herbert A. gehabt zu haben. Dieser erzählte aber einer Zeugin, die die betreffende Kontaktannonce für ihn aufgegeben hatte, dass er eine Polin kennengelernt - und vom "tollen Sex" mit ihr geschwärmt habe. Auch soll er sich im Dezember 2009 von seiner Hausärztin ein Potenzmittel verschreiben haben lassen, so die Richterin.
Die Beschuldigte, seit 1983 in Polen verheiratet und Mutter eines 1984 geborenen Sohnes, gab an, im November 2009 als Putzfrau nach Österreich gekommen zu sein. Herbert A. habe sie "zufällig" vor der polnischen Kirche angesprochen, wo sie auf eine Freundin gewartet habe. "Und dabei gleich erzählt, dass seine Frau gestorben ist und er ein Alkoholproblem hat? Und fünf Monate später will er Ihnen seine Wohnung schenken?" meinte die Richterin ungläubig - laut ihrer früheren Aussage hatte die Polin die Verstorbene nämlich 20 Jahre gekannt. Heute sagte sie, A. wollte, dass sie als Haushaltshilfe bei ihm wohnen sollte, damit er nicht soviel trinkt, und seine Tochter hätte auf sein Hilfeersuchen nicht reagiert.
Als es um die Übergabe des Pkw, der Wohnung und des Mobilheims ging, schwirrten diverse Summen durch den Raum. "Mit den Zahlen geht's drunter und drüber", reagierte die Richterin. Auch dass der Ehemann A. persönlich am Krankenbett 6.000 Euro für dessen Wagen übergab, stimmte mit einer früheren Darstellung von Käufern aus ihrem Heimatland nicht überein. Für das Mobilheim des Pensionisten in Seefeld habe ihr Sohn 8.000 Euro bezahlt, so die Angeklagte.
Den Termin mit dem Notar zwecks Überschreibung der Wohnung habe A., der zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gehen konnte, aus Eigeninitiative vereinbart - er sei davon ausgegangen, lang bettlägrig zu sein, und sie sollte ihn dafür pflegen, meinte die Beschuldigte. Sie verkaufte die Wohnung dann im März 2011 um 65.000 Euro und tilgte damit Schulden. Die Hälfte der Summe habe sie allerdings der Tochter von A. geben wollen, diese habe jedoch nicht mit ihr geredet.N
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15:01 Uhr: Die Befragung zum ersten Opfer ist abgeschlossen. Jetzt folgt der zweite Fall: Auch den Pensionisten Alois F. soll sie mit Arsen vergiftet haben!!!
14:58 Uhr: Die Angeklagte erzählt vom sterbenden Pensionisten. Wie er langsam abbaute, wie ein Kind schrie, wenn er was haben wollte. Für die Angeklagte seien vor allem die letzten Wochen kurz vor Herbert A.s Tod schlimm gewesen. "er konnte seinen physiologischen Bedürfnisse nicht mehr kontrollieren." Sie spricht ohne zu stocken, zeigt keine emotionale Regung!
14:40 Uhr: Jetzt fährt die Angeklagte eine neue Taktik: Wenn Ihre Widersprüche zu groß werden, kann sie sich einfach nicht mehr erinnern und stöhnt dabei schwer ins Mikrofon vor sich.
14:33 Uhr: Jetzt packt sie aus: Ihr Plan sei eigentlich gewesen bei Herbert A. gratis zu leben und nebenbei eine bezahlte Arbeit als Putzfrau zu finden... Von einem Mordgeständnis ist sie aber weit entfernt!!!
14:26 Uhr: Die Richterin will wissen, warum sie ein gefälschtes Diplom hatte. Das weiß die Angeklagte nur leider selbst nicht so genau!
14:19 Uhr: Rund 60.000 Euro Schulden soll vor allem der Sohn der Angeklagtengemacht haben. Ab 2010 hat sie ihm immer wieder Geld gegeben, um seine Kredite zurück zu zahlen.
14:10 Uhr: Der Nebenrichter stellt nun die Fragen: "Haben Sie niemals Geld für Ihre Tätigkeit bei Herbert A. bekommen?"
Sie sagt: "Nein."
"Wieso arbeiten Sie bei jemandem, von dem Sie kein Geld bekommen, obwohl Sie und Ihre Familie verschuldet war?"
Die Angeklagte: "Für mich war es schon viel, dass ich bei jemandem gratis wohnen durfte!"
14:03 Uhr: Die Angeklagte gibt zu, dass sie mit der Geldkarte von Herbert A. Geld abgehoben hat, während er schon im Spital lag. ABER: Sie sagt, sie habe davon nur Dinge für ihn gekauft. Die Richterin zweifelt, fragt mehrmals nach. Sie bleibt dabei.
13:49 Uhr: Es geht weiter
Der Schwurgerichtssaal füllt sich zum zweiten Mal an diesem Tag. Die Geschworenen nehmen wieder Platz. Die Kamerateams stehen bereit.
12:41 Uhr: Die Richterin will noch mal über die Lebenspartnerschaft sprechen. "Waren Sie zusammen, oder nicht?"
Die Angeklagte: "Nein, Herbert wollte nur mit mir angeben."
Die Richterin nennt mehrere Zeugen, die alle sagen, dass beide ein Paar waren. Bogumila W. scheint davon unbeeindruckt. Sie bleibt dabei: Sie war nur Pflegerin und Putzfrau! Aber Richterin lässt nicht locker...
12:25 Uhr: Auch bei der Auto-Geschichte erzählt die Angeklagte vor Gericht etwas anderes, als bei der Polizei. Sie hätte sich vielleicht vorher noch mal ihre eigenen Aussagen durchlesen sollen...
12:21 Uhr: Es geht derzeit noch immer um Opfer Nr 1. Herbert A. Die Richterin möchte wissen, was mit seinem Auto passiert ist. Auch diese Frage beantwortet Bigumila w. sehr umständlich. Kernaussage: Der Ehemann der Angeklagten soll das Auto gekauft. Preis? 6.000 Euro sagt sie...
12:08 Uhr: Je konkreter die Frage zu diversen Schenkungen und Kaufverträgen zwischen der Angeklagten und Herbert A. werden, desto anstrengender scheint es für die Geschworenen zu werden. Sie haben aufgehört sich Notizen zu machen.
11:44 Uhr: Die Richterin stellt im nettesten Ton die treffendsten Fragen. Die Angeklagte kommt ganz schön ins Schwitzen. "Wieso hat Herbert A. Ihnen die Wohnung geschenkt, obwohl er Sie erst fünf Monate kannte?"
11:27 Uhr: Es geht jetzt um Sex
Die Richterin hakt noch mal nach. "Eine Zeugin sagt, Herbert habe von tollen Sex mit der Angeklagten geschwärmt. Also was stimmt denn jetzt?
Die Angeklagte antwortet: "Herbert hat gelogen."
Blick in den Gerichtssaal:
(c) APA
11:23 Uhr: Die Angeklagte sagt, sie habe erst als Putzfrau und Haushaltshilfe bei Herbert A. gewohnt. Sie wollte ihm helfen von seiner Alkoholsucht loszukommen. Dafür habe sie gratis bei ihm leben dürfen... Sie habe kein Geld verdient.
Jetzt wird es lustig: Die Richterin fragt, was ihr Ehemann in Polen zu ihrer Lebenssituation gesagt hat. Sie antwortet: "Mein Mann glaubt alles, was ich ihm erzähle."
Sie sagt, dass sie keinen Sex mit Herbert gehabt habe. Allerdings soll sie laut Anklage dem Opfer erzählt haben, dass sie schwanger von ihm sei... Da passt offensichtlich wieder etwas nicht zusammen...
11:06 Uhr: Es sieht nicht gut aus für die Angeklagte. Sie erzählt vor Gericht eine andere Geschichte als bei der Polizei. Das wird ihre Glaubwürdigkeit kaum steigern!
Sie versucht sich rauszureden, dass die bei der Polizei keinen Dolmetscher gehabt habe. Damals gab sie an, bereits seit 20 Jahren mit der Ehefrau des ersten Opfers befreundet gewesen zu sein. Jetzt sagt sie, dass sie die Frau nicht kannte. Sie war bereits gestorben, als sie in das Leben des ersten Opfers trat... Etwas verwirrend alles für die Geschworenen...
10:55 Uhr: Die Angeklagte erzählt, dass ihr Sohn mit seiner Spielhalle in Polen in Konkurs gegangen ist. Jetzt hört es sich an, als würde sie beim Sprechen weinen, doch sie fängt sich schnell wieder...
10:47 Uhr: Die Richterin beginnt mit leichten Fragen zu ihrem Leben, aber das scheint schon schwierig zu beantworten zu sein für die Angeklagte. Jahreszahlen und verschiedene berufliche Tätigkeiten stimmen nicht mit ihrer eigenen Aussage überein, die sie bei der Polizei gemacht hat. Die Geschworenen sind schon leicht verwirrt!!!
10:33 Uhr: Der Anwalt der Arsen-Witwe spricht: "meine Mandantin hatte keinen Zugang zu Arsen." Dann wendet er sich an die Geschworenen: "Sie müssen entscheiden, ob meine Mandantin eine Mörderin sein kann."
Jetzt spricht die Angeklagte...
10:28 Uhr: Der Rechtsanwalt der Tochter ist am Wort: Das erste Opfer hatte Bogumila W. seine Wohnung überschrieben, aber er hatte Wohnrecht auf Lebenszeit. "je früher er starb, desto eher konnte sie die Wohnung verkaufen" doch an die Abmachung hatte sie sich nicht gehalten: sie verkaufte die Wohnung schon vor seinem Tod für 65.000 Euro...
10:21 Uhr: Besonders geschmacklos: Laut Anklage soll sie das zweite Opfer, den Niederösterreicher Alois F., alleine im Spital hat sterben lassen. Sie soll kurz zuvor sein Testament an sich genommen haben und dann aus seiner Wohnung ausgezogen sein. Als er starb, war sie längst bei dem nächsten Pensionisten.
Den Wiener Paul K. pflegte sie im Anschluss. Er ist mittlerweile an Krebs gestorben. Beide Todesopfer hätten laut Anklage gerettet werden können, wenn sie früher ins Spital gekommen wären...
Jetzt spricht der Verteidiger der Tochter des ersten Opfers...
10:13 Uhr: Die Staatsanwältin deckt auf, dass nicht nur das erste Opfer über eine Zeitungsanzeige eine neue Lebenspartnerin gesucht hat, sondern auch das zweite Opfer. "Beide Männer verliebten sich in Bogumila W.! Das wurde ihnen zum Verhängnis." Sie soll den Pensionisten die große Liebe vorgespielt haben und sie dann planmäßig getötet haben, so die Anklage.
09:55 Uhr: Laut Anklage soll sie auch einen dritten Pensionisten, bei dem sie zuletzt gewohnt hatte, bestohlen haben. Ihm fehlt seine Briefmarkensammlung in einem Wert von über 3.000 Euro.
09:53 Uhr: Die Geschworenen wurden vereidigt. Dann liest die Staatsanwältin die Anklageschrift vor. Bogumila W. soll beide Pensionisten mit Arsen ermordet und deren Vermögen abgenommen haben.
09:49 Uhr: Die Personalien werden geprüft. Die Angeklagte spricht auf polnisch. Es hört sich an, als würde ihre Stimme zittern...Auf die Frage der Richterin, ob sie Vermögen hat, antwortet sie mit Nein!
09:44 Uhr: Die Angeklagte nimmt jetzt in der Mitte Platz. Alle Blicke sind auf sie gerichtet, angespannte Stimmung im Gerichtssaal. Sie verbirgt ihr Gesicht hinter einer Mappe.
Unter den Geschworenen sind neun Frauen und zwei Männer. Alle mittleren Alters. Der Anwalt sitzt ihnen gegenüber und macht sich die ganze Zeit Notizen... Die Angeklagte ist auf ihrem Stuhl weit nach vorne gerückt. Sie ist angespannt.
Jetzt bringen zwei Gerichtshelferinnen mehrere Akten in den Saal.
09:42 Uhr: Alle sind anwesend, aber der Prozessbeginn verzögert sich immer noch. Es fehlt laut der Richterin noch ein Gegenstand.
09:36 Uhr: Jetzt wird auch die Angeklagte in den Saal geführt:
(c) TZ ÖSTERREICH
09:32 Uhr: Die Geschworenen betreten den Saal.
09:25 Uhr: Jetzt ist der Rechtsanwalt Timo Gerersdorfer da! Er begrüßt die Journalisten und zieht seine Robe an! Er schaut leicht nervös aus. So einen Presserummel ist er nicht gewohnt... Die Tür wird jetzt geöffnet... Spannung... Gleich betritt die Angeklagte den Saal... Die Kamerateams stehen bereit...
09:15 Uhr: In Kürze geht es los. Der Medienandrang ist enorm. Unzählige Pressevertreter sind da - der Gerichtssaal füllt sich langsam.
Alle Hintergrund-Infos zum Prozess
Nur der Hartnäckigkeit von Karin Ojukwu (40) ist es zu verdanken, dass sich die polnische Alten-Pflegerin Bogumila W. wegen Doppel-Mordes ab heute am Kremser Landesgericht verantworten muss. Die 40-Jährige hatte nach dem Tod ihres Vaters Herbert A. im Oktober 2010 eine Exhumierung der Leiche gefordert.
© TZ ÖSTERREICH
Herbert A. (68): Ermittler entdeckten Rückstände des tödlichen Halbmetalls Arsen in seinem Körper. Hat ihn Bogumila W. (51) zu Tode gepflegt?
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Herbert A. (68): Ermittler entdeckten Rückstände des tödlichen Halbmetalls Arsen in seinem Körper. Hat ihn Bogumila W. (51) zu Tode gepflegt?
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Herbert A. (68): Ermittler entdeckten Rückstände des tödlichen Halbmetalls Arsen in seinem Körper. Hat ihn Bogumila W. (51) zu Tode gepflegt?
Arsen-Witwe droht jetzt lebenslange Haftstrafe
Die Opfer-Tochter hatte nämlich sofort das unheimliche Gefühl, dass ihn Bogumila W. zu Tode gepflegt hätte. „Ich habe alle Hebel in Bewegung gesetzt und warte nun gespannt auf den Prozess“, sagte die Opfer-Tochter zu ÖSTERREICH. „Ich bin froh, dass es so weit gekommen ist, sonst hätte ich jeden Glauben an die Justiz verloren.“ Der Todeskampf von Herbert A. (68) dauerte zehn Monate lang. Bogumila W. soll ihm systematisch Arsen im Essen untergejubelt haben. Auf ähnliche Weise soll die Arsen-Witwe auch den Niederösterreicher Alois F. (62) unter die Erde gebracht haben. Von beiden ihrer – nachweislich mit Arsen vergifteten – Opfern soll sie auch die Konten geplündert haben (es gilt die Unschuldsvermutung).
„Meine Mandantin hat damit nichts zu tun“, stellte Arsen-Witwen-Anwalt Timo Gerersdorfer am Sonntag im ÖSTERREICH-Gespräch fest: „Sie hatte keinen Zugang zu dem Gift. Arsen kann man ja nicht im Supermarkt kaufen.“ Der Prozess gegen die polnische Altenpflegerin ist auf drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag ergehen. Bei einem Schuldspruch droht ihr im schlimmsten Fall eine lebenslange Haft.
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