Kührer-Prozess
"Hochgradige Sexualität" bei Michael K.
10.09.2013
Für den Staatsanwalt ist der Verdächtige der "einzige Verdächtige".
Unter großem Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Korneuburg der Prozess im Fall der fünf Jahre lang vermissten Julia Kührer begonnen. Der 51-jährige Wiener Michael K., der damals in Pulkau, dem Heimatort der 16-Jährigen, eine Videothek führte und auf dessen Grundstück Ende Juni 2011 ihre verkohlte Leiche entdeckt wurde, muss sich wegen Mordes verantworten. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt, am 24. September ist ein Urteil geplant.
Pünktlich um 9.00 Uhr wurde der Angeklagte in den Schwurgerichtssaal geführt. Nach wenigen Minuten schickte Richter Helmut Neumar die Fotografen hinaus und begann mit der Aufnahme der Personalien des Beschuldigten Michael K. (51). "Wie geht's uns denn?", fragte Neumar eingangs. "Den Umständen entsprechend", war die Antwort.
Zeugenaussagen
Staatsanwalt Christian Pawle ersuchte in seinem Eröffnungsvortrag die Geschworenen um Unvoreingenommenheit, auch wenn der Fall aufgrund seiner Tragik einer der medienträchtigsten der jüngeren Vergangenheit sei. Im Folgenden verwies er auf eine Reihe von Indizien und gerichtsmedizinischen Gutachten, aufgrund derer die Anklage davon ausgeht, dass der Mann das Mädchen am 27. Juni 2006, nachdem sie mit dem Bus von der Schule gekommen war, in seiner Videothek mit einem heftigen Faustschlag ins Gesicht niederstreckte und anschließend tötete. Er dürfte die emotionale Zwangslage der Jugendlichen, deren Freund sich zwei Tage zuvor von ihr getrennt hatte, ausgenützt haben, um ihr sein sexuelles Interesse zu zeigen. Pawle ortete als Tatmotiv "hochgradige" Sexualität des Angeklagten. Es gebe "eine Reihe von Zeugenaussagen, dass sie ihm sehr gefiel und er Sex mit ihr wollte", sagte Christian Pawle.
In der Dunkelheit soll K. dann die Tote in seinem Pkw auf sein Grundstück im nahen Dietmannsdorf gebracht, in eine blaue Decke gewickelt, angezündet und schließlich in einem Erdkeller verscharrt haben. Am Skelett waren prä- und postmortale Verletzungen festgestellt worden, die die Annahme des Tathergangs stützen würden. Die Videothek des Angeklagten hatte sich zudem zum Jugendtreffpunkt entwickelt, wo auch Drogen wie "Crystal Meth" erhältlich gewesen sein sollen.
Das Handy des Angeklagten war in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe des Verschwindens von Julia Kührer in Pulkau eingeloggt. Pawle verwies weiters auf zahlreiche Widersprüche in den Aussagen des seit Dezember 2012 in U-Haft befindlichen Angeklagten, der mit Frauengeschichten und seiner Männlichkeit geprahlt und eine Affinität zu jungen Mädchen - besonders vom "Typ Julias" - habe. Von sexuellen Belästigungen war die Rede, aber auch von einschlägigen Internetabfragen.
Anwalt Farid Rifaat forderte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten. Weder Todesursache noch Tatzeitpunkt oder Tathergang stünden fest. Rifaat forderte zu diesem Zweck einen Lokalaugenschein in Pulkau und Dietmannsdorf. Die Anklage sei "löchrig". Auf der besagten Decke hätten sich neben DNA-Spuren seines Mandanten weitere, nicht zuordenbare befunden.
Der Angeklagte bestritt den vom Staatsanwalt geschilderten Tathergang. Er habe Julia Kührer zuletzt ein, zwei Tage vor ihrem Verschwinden im Kreis von anderen Jugendlichen gesehen. Auch mit Suchtgift wollte er nie etwas zu tun gehabt haben. Dass auch Julia laut Zeugenaussagen zu seinen Kunden gezählt habe, leugnete er. "Das hat nie stattgefunden. Das ist eine Hetze gegen mich." Mit diversen Aussagen zu seinem Sexualverhalten konfrontiert meinte er, das sei alles ein "abgekartetes Spiel". "Wenn einen die Medien so schlecht machen, dann rufen viele Leute an und erzählen was." Er frage sich, warum diese Aussagen erst nach seiner Festnahme auftauchten und nicht schon 2006.
Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten habe er die Zelte im Weinviertel abgebrochen, aus Dietmannsdorf sei er im Oktober 2006 weg, aber danach alle zwei Tage hingefahren, um die Hunde zu füttern. Warum sollte jemand eine Leiche ablegen, wenn er damit rechnen müsste, dass die Hunde anschlagen und der Besitzer auftauchen könnte, stellte der Richter fest, nachdem der Angeklagte behauptete, die Tote sei von Unbekannten in dem Keller abgelegt worden. Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt.