Korneuburg
Kührer-Prozess: Mutter sieht Gerechtigkeit
25.09.2013
Angeklagter zu lebenslänglich verurteilt - Opferanwalt: Verfahren "sehr fair".
Der Schuldspruch im Korneuburger Mordprozess
um den Tod von Julia Kührer bedeute für die Mutter jene Gerechtigkeit, die sie sich gewünscht hatte, sagte Opferanwalt Gerald Ganzger. Er habe sie sofort nach dem - nicht rechtskräftigen - Urteil am Dienstagabend verständigt und dann noch ein längeres Telefongespräch geführt. Im Gerichtssaal waren die Eltern am Dienstag nicht gewesen.
Das Gericht erkannte den Eltern den geforderten symbolischen Betrag von je 100 Euro zu. Nichts könne den Verlust der Tochter wiedergutmachen, so Ganzger.
Opferanwalt: Verfahren "sehr fair"
Den ganzen Verlauf des umfangreichen Verfahrens - an sechs Tagen waren knapp 100 Zeugen und sechs Gutachter geladen - bezeichnete der Rechtsanwalt als "sehr fair", am siebenten und letzten Tag seien auf Antrag der Verteidigung noch eine weitere Sachverständige und ein Zeuge gehört worden. Der Angeklagte habe immer Gelegenheit gehabt, zu den Zeugenaussagen Stellung zu nehmen und sei nie unfreundlich behandelt worden. Es sei sachlich argumentiert worden, "es gab keine Untergriffe", betonte Ganzger. Er sah auch keine mediale Vorverurteilung des Ex-Videothekbesitzers, von der Anwalt Farid Rifaat, Rechtsvertreter des Angeklagten, gesprochen hatte. Vielmehr sei der Standpunkt der Verteidigung, auf einen Freispruch mangels Beweisen zu hoffen, ausführlich behandelt worden.
Staatsanwalt gibt keine Stellungnahme ab
Seitens der Staatsanwaltschaft Korneuburg gab es am Mittwoch keine Stellungnahme zum Ausgang des Verfahrens. Ankläger Christian Pawle hatte in seinem Schlussvortrag eine dichte Indizienkette aufgebaut, die für die Geschworenen mehr wog als die von der Verteidigung dargelegten Zweifel.
Der Aufsehen erregende Kriminalfall hatte mit dem Verschwinden der 16-jährigen Schülerin aus Pulkau am 27. Juni 2006 begonnen. Fünf Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste im Nachbarort Dietmannsdorf (Bezirk Hollabrunn) gefunden - im Erdkeller auf dem Grundstück des heute 51-Jährigen, dessen Videothek in Pulkau sich seit Herbst 2005 zum Jugendtreff entwickelt hatte.
Der Mann wurde nach einer vorübergehenden Festnahme im Jahr 2011 dann im vergangenen Dezember in U-Haft genommen. Auf dem verkohlten Deckenrest, der sich bei der Leiche Julias befand, war seine DNA-Spur sichergestellt worden.
Zu Prozessbeginn am 10. September bekannte er sich nicht schuldig. Er habe Julia nichts angetan, sagte er vor der Urteilsberatung am Dienstag. Vier Stunden später wurde er mit 7:1 Stimmen des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - nicht rechtskräftig.