Inzest-Fall
Luftraumsperre über St. Pöltner Gericht
04.03.2009
Für die Dauer des Prozesses im Inzest-Fall von Amstetten.
Über dem Landesgericht und der Justizanstalt St. Pölten wird während des Prozesses gegen Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet bestehen. Die Maßnahme ist von der Austro Control am Donnerstag bestätigt worden.
Das Flugbeschränkungsgebiet ist demnach von Montag bis Freitag kommender Woche - für diesen Zeitraum ist der Prozess anberaumt - jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr aktiv. Es betrifft laut Austro Control einen Radius von 0,5 nautischen Meilen (926 Meter) und ist höhenmäßig mit 6000 Fuß (gut 1.800 Meter) beschränkt. Ausnahmen bestehen u.a. für Rettungsflüge.
Der St. Pöltner Polizeichef Johann Schadwasser hatte Anfang März mitgeteilt, dass der Antrag auf Festlegung einer örtlich beschränkten Flugverbotszone "von der Polizeidirektion als Sicherheitsbehörde im Einvernehmen mit dem Landesgericht" gestellt worden sei. Er nannte dafür insbesondere zwei Gründe: Es sei nicht auszuschließen, dass - z.B. mit Helikoptern - versucht werden könnte, Strafgefangene zu befreien, verwies Schadwasser auf derartige Fälle etwa in Griechenland - zuletzt am 22. Februar. Darüber hinaus solle natürlich der Prozessverlauf nicht durch "knatternde Hubschrauber" gestört werden.