Die Mutter wählte noch selbst verzweifelt den Notruf: „Hilfe, mein Sohn dreht durch!“
NÖ. Zum Familiendrama mit noch nicht geklärten Hintergründen kam es Montagfrüh in Strasshof an der Nordbahn – einem Ort im Bezirk Gänserndorf, der immer wieder von Verbrechen erschüttert wird.
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Hier wurde Natascha Kampusch mehr als acht Jahre gefangen gehalten.
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Vierfachmörder Josef B. tötete 2008 Bruder, Schwester und deren Ehepartner.
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Vor neun Jahren erschlug ein Jus-Student (22) seine Mutter mit einem Briefbeschwerer.
- Und jetzt eine Mord-Attacke auf die eigene Mutter (60) und den Stiefvater in der Albert-Sever-Straße.
Vater und Stiefsohn auf Intensivstation
Großaufgebot. Es war 5 Uhr in der Früh, als die verzweifelte Stimme von Rosi K. am Notruf um schnelle Hilfe flehte, weil ihr 27-Jähriger Sohn ihren Worten zufolge „durchdrehte“. Ein Großaufgebot der Polizei und Rettung raste zur angegebenen Adresse – kamen aber leider für die langjährige Hilfswerk-Mtarbeiterin zu spät. Im Reiheneckhaus stieß man auf die blutüberströmte Roswitha K., sie erlag noch vor Ort ihren Stichverletzungen.
© Viyana Manset Haber
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Der Stiefvater des 27-Jährigen Angreifers, der im Weinviertel sehr bekannte Wirtschaftsprüfer Anton „Toni“ K. (70) – der seine „Rosi“ nach 13 Jahren Partnerschaft erst im Sommer 2018 das Ja-Wort gab – wurde lebensgefährlich verletzt und mit dem Notarzthubschrauber ins Uniklinikum Sankt Pölten geflogen. Er liegt ebenso wie sein Stiefsohn Martin auf der Intensivstation, zweiterer im Donauspital im Wien.
Wie von den Ermittlern zu erfahren war, hatte sich der Ex-HAK-Schüler und einem älterem Facebook-Profil zufolge Rapid-Hooligan vom Block West sowie Fußballer bei SV Strasshof selbst mit dem Messer schwere Verletzungen zugefügt, ehe er ins Dachgeschoß flüchtete und von dort über ein Fenster in selbstmörderischer Absicht hinuntersprang. Der 27-Jährige, der noch bei seinen Eltern gelebt hatte, wurde mit Polizeibegleitung ins Krankenhaus gebracht.
Am Montagabend waren der Zustand des Stiefvaters und des Angreifers stabil. Das Motiv ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(kor)