Weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familien gefahren war, sollte er zahlen. Zu Unrecht, wie das Gericht urteilte.
Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich waren auch im strengen Corona-Lockdown Privatbesuche nicht untersagt. "Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot" - und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, erklärte das Gericht laut "Presse" (Freitag-Ausgabe).
Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die ein Mann - nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln - zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familien gefahren war. Diese Strafe hob das Landesverwaltungsgericht jetzt auf.