"Privatbesuche waren nie verboten"

Mann sollte 600 Euro zahlen: Gericht in NÖ kippte Corona-Strafe

14.05.2020

Weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familien gefahren war, sollte er zahlen. Zu Unrecht, wie das Gericht urteilte.

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Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich waren auch im strengen Corona-Lockdown Privatbesuche nicht untersagt. "Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot" - und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, erklärte das Gericht laut "Presse" (Freitag-Ausgabe).

   Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die ein Mann - nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln - zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familien gefahren war. Diese Strafe hob das Landesverwaltungsgericht jetzt auf.
 

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