A22-Todescrash
Millionen-Klage gegen Bundesheer
30.01.2009
Schöner Erfolg für ÖSTERREICH: Der Truppenplatz neben der Autobahn wird dicht gemacht. Nach dem Todes-Crash droht Heer eine Millionenklage.
In einer Woche soll der Bericht des Bundesheeres an die Staatsanwaltschaft fertig sein. Dann wird entschieden, ob die Heeresübung mit Nebelgranaten neben der A22 für Unfall mit einer Toten und sieben Verletzten verantwortlich war.
Sollte dies zutreffen und Anklage erhoben werden, wird das für den Steuerzahler teuer. Denn dem Bundesheer droht eine Klage in Millionenhöhe. „Sollten Schadenersatzforderungen gestellt werden, wird die Republik verklagt“, bestätigt Stefan Hirsch, Sprecher von Minister Norbert Darabos im ÖSTERREICH-Gespräch.
Minister-Weisung
Doch schon vor dem Ergebnis der Bundesheer-
Untersuchungskommission reagiert Darabos. Gestern hat er per Weisung den
Garnisonsübungsplatz Korneuburg „für den Einsatz von Rauch erzeugenden
Mitteln auf permanenter Basis gesperrt“. Das bedeutet, nie wieder wird auf
diesem Platz eine Granate gezündet (siehe Interview).
Minister Darabos im Interview |
Der zu geringe Abstand zwischen gezündeten Granaten und Autobahn hat für den verantwortlichen Übungsleiter bereits zu einem Disziplinarverfahren geführt. Wie ÖSTERREICH aufdeckte, war es Donnerstag vor einer Woche zu einem verheerenden Unfall auf der A22 gekommen. Durch plötzlich aufgetretenen Nebel, der vermutlich von der Bundesübung auf die Autobahn zog, waren kam es zu einem fatalen Autocrash. Eine Frau verbrannte in ihrem Pkw hilflos. Die Unfallopfer sprachen später davon, plötzlich durch eine „eine schwarze Wand“ gefahren zu sein.
Obduktion
Diese tote Slowakin wird jetzt zum Knackpunkt für die
Staatsanwaltschaft. „Es wird eine chemische Untersuchung von Gewebeproben
gemacht, um zu eruieren, ob und welcher Rauch eingeatmet wurde“, so
Friedrich Köhl von der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Der zweite Kritikpunkt, den couragierte Rekruten via ÖSTERREICH aufgedeckt hatten, soll damit ebenfalls geklärt werden – ob das Bundesheer seine Hilfsleistungspflicht wahrgenommen hat. Also: Hätte man der Frau helfen können, ehe die Rettung eintraf.
Jener Rekrut, der sich an ÖSTERREICH gewandt hat, bestätigte gestern erneut. „Wir durften nicht helfen, das ist die Wahrheit.“
Foto (c) Andreas Vogl