Urteil

Mord an Ehefrau - 20 Jahre Haft

24.11.2009

Der 65-Jährige wurden wegen Mordes verurteilt.

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© Steinbacher
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20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner Ehefrau: So lautete am Landesgericht St. Pölten am Dienstag das rechtskräftige Urteil gegen einen 65-Jährigen aus dem Bezirk Melk. Damit folgten die Geschworenen Staatsanwältin Michaela Obenaus-Zimmel, der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert.

Mit Schrotflinte erschossen
Der Mann, der seit einer Schussverletzung im Zuge seiner Festnahme auf den Rollstuhl angewiesen ist, hatte laut Anklage am 15. Juni 2008 seine von ihm getrennt lebende Frau an ihre neue Wohnadresse in Artstetten (Bezirk Melk) verfolgt und die 57-Jährige in ihrem Pkw mit einer doppelläufigen Schrotflinte erschossen. Anschließend verschanzte sich der Mann in seinem Bauernhaus und wurde erst Stunden später von der Polizei überwältigt, nachdem er einen Diensthund erschossen hatte, weshalb er auch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde.

"Weiß nicht, warum es passiert ist"
"Ich habe nicht vorsätzlich meine Frau getötet. Ich weiß nicht, warum es passiert ist", beteuerte der Pensionist am Ende der zweitägigen Verhandlung. Zu Prozessbeginn gestern hatte er betont, seine Frau und Mutter seiner vier Kinder "bis zur letzten Sekunde gern gehabt" zu haben. Dem hielt Richter Peter Kotynksi entgegen, dass Bedrohungen und Schläge in der Familie auf der Tagesordnung gewesen seien. Die Töchter sprachen heute von einer Kindheit "voller Angst". Vor allem der jüngste Bruder soll mit einem Ochsenziemer geschlagen, die Mutter an den Haaren durch das Haus gezerrt worden sein.

Rund zwei Wochen vor der Bluttat soll die 57-Jährige ihrer ältesten Tochter gesagt haben, dass sie eine Scheidung "nicht überleben" werde. Die Mutter habe sich auch ein eigenes Grab gekauft, so die 32-Jährige. In ihrem "letzten Wunsch" deponierte die Frau auch ihre bösen Vorahnungen.

"Der Angeklagte hat gewusst, was passiert, wenn er mit einer Schrotflinte auf seine Frau zielt", erinnerte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag auch an die brutale Vorgangsweise: Ehe er abdrückte, hatte der Mann mit dem Gewehrschaft die Windschutzscheibe des Pkw zertrümmert, in dem seine Frau "versteinert vor Angst" saß. Sein Mandant habe die Trennung nicht verkraftet, sprach der Verteidiger von einer Tat "aus Verzweiflung, enttäuschter Liebe". Zu den rund fünf Stunden, als sich der Mann bewaffnet auf seinem Anwesen verschanzt hatte, meinte der Anwalt: "Ich glaube, er hat dort die Schüsse der Beamten provoziert, weil er selbst nicht den Mut gefunden hat, sich zu richten."

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