Bitte um Hinweise

Mord in Wiener Neustadt: Polizei sucht Taxler als Zeugen

17.01.2019

Laut Ermittlungen waren Opfer und der Verdächtige kurz vor der Tat noch gemeinsam unterwegs und stiegen in zwei Taxis.

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© LPD NÖ
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Nach dem Mord an der 16-jährigen Manuela K. in Wiener Neustadt laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Nach der Festnahme des Verdächtigen Yazan A., der laut Verteidiger kein Geständnis abgelegt hat, versuchen die Beamten die Geschehnisse in der Tatnacht zu konstruieren. Nun wurde herausgefunden, dass Manuela und ihr Ex-Freund Yazan zuvor noch zusammen am Hauptplatz in Wiener Neustadt unterwegs waren und anschließend in zwei verschiedene Taxis gestiegen sind.

Jetzt sucht die Polizei nach Taxilenkern, die die beiden an jenem Morgen am 13. Jänner zwischen 6 Uhr und 6.20 Uhr als Fahrgäste hatten. Hierzu wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Fotos des Opfers und des Beschuldigten veröffentlicht.

Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, die zur Ausforschung der beiden Taxilenker führen, werden an das Landeskriminalamt Niederösterreich, unter der Telefonnummer 059133-30-3333, oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten.

Zweifel am Alter des Verdächtigen

Nach der Tötung bestehen Zweifel am Alter des Verdächtigen. Der Syrer wurde laut seinen Angaben am 1. August 1999 geboren - ebenso wie sein Bruder, der nach einer Verurteilung in der Justizanstalt in Haft sitzt, wie auch Medien berichteten. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob eine Altersbestimmung des Mannes notwendig ist.

"Wir prüfen den Akt gerade", hieß es dazu am Mittwoch von Sprecher Erich Habitzl. Dabei soll auch die Frage geprüft werden, ob eine Altersfeststellung gemacht wird. Dafür könnte entweder eine forensische Altersdiagnostik bei einem Gutachter in Auftrag gegeben werden oder das Alter könnte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erhoben werden.

Sollte der Mann wegen Mordes angeklagt werden, beträgt die Strafdrohung für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) bis zu 15 Jahre. Für Erwachsene sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslang vor. "Das Alter hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gerichtshofes und das Strafmaß", erklärte Habitzl.
 

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