Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - Angeklagter nahm Bedenkzeit.
Am Landesgericht Korneuburg ist am Mittwoch ein 84-jähriger Pensionist wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Damit folgten die Geschworenen der Anklage mit sechs zu zwei Stimmen nach rund zweieinhalb Stunden Beratung. Die Verteidigung hatte absichtliche oder fahrlässige schwere Körperverletzung in den Raum gestellt.
Staatsanwältin Gudrun Bischof gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit. In seiner Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter Helmut Neumar an, dass sich der Schuldspruch auf den Wahrspruch der Geschworenen stütze. Zum Strafausmaß erklärte der Richter, dass sich der bisher ordentliche Lebenswandel und, dass es bei einem Mordversuch geblieben ist, mildernd ausgewirkt habe. Erschwerend wertete er aber die schweren Verletzungen und die dadurch entstandene Verunstaltung an den Beinen des Opfers. Zudem lasse der Tathergang auf eine "gewisse Rücksichtslosigkeit und Härte" schließen.
Zu der Bluttat war es in den frühen Morgenstunden am 14. Dezember 2013 im Haus des Ehepaars im Bezirk Mistelbach gekommen. Die 52-jährige Ehefrau war nach Mitternacht von einem Wien-Ausflug nach Hause gekommen und ging nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Mann zu Bett. Das Paar hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem getrennte Schlafbereiche. Wenige Stunden später war der Angeklagte dann zu seinem versperrten Waffenschrank gegangen, entnahm ein kombiniertes Kipplaufgewehr und begab sich in das Zimmer der 52-Jährigen. Dort stellte er sich laut Anklage rund zwei Meter von seiner Ehefrau entfernt mit dem Gewehr im Anschlag auf, zielte auf sie und sagte: "Jetzt knall ich dich ab".
Die 52-Jährige versuchte noch, ihren Mann mit Worten zu besänftigen, während es ihr gleichzeitig gelang, den 84-Jährigen aus dem Zimmer zu drängen. Sie schloss die Türe und drückte gegen die Schnalle, damit ihr Mann nicht wieder hinein kommen konnte und rief gleichzeitig um Hilfe. Dadurch soll der gemeinsame Sohn, der sich im oberen Stockwerk befand, aufgewacht sein. Als er sich auf dem Weg nach unten befand, fielen zwei Schüsse durch die Türe. Dabei erlitt die Gattin schwere Verletzungen an den Oberschenkeln.
Der Angeklagte hatte sich eingangs nicht schuldig bekannt, gestand aber vor Gericht ein, einen Fehler begangen zu haben, da er seine Frau mit einem geladenen Gewehr bedroht hatte. Er beteuerte aber, dass er sie noch immer liebe und nicht töten haben wollen. Der 84-Jährige habe in der Nacht nicht schlafen können, da ihm seine Gattin, als sie nach Mitternacht nach Hause gekommen war, nicht sagen wollte, mit wem sie unterwegs war. Er vermutete, sie habe vielleicht einen Freund. Deswegen sei er dann einige Stunden später nochmals zu ihr gegangen, um noch einmal mit ihr zu sprechen.