Sechs Jahre Haft für 47-Jährigen. Nicht rechtskräftig.
Mit einer Verurteilung und einem Freispruch hat am Donnerstagnachmittag in St. Pölten ein Zuhälterei-Prozess geendet. Ein 47-Jähriger erhielt sechs Jahre Haft. Seine Mutter (72) wurde freigesprochen. Der Mann hatte sich zu Prozessbeginn "vollinhaltlich" schuldig bekannt. Sein Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Erstangeklagten war zudem schwere Nötigung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Freiheitsentziehung zur Last gelegt worden. Er soll im Keller eines Gebäudes hinter seinem Elternhaus im Bezirk Tulln einen Raum eingerichtet haben, in dem sich ein Bett und eine Dusche befanden und dort zwei ausländische Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Zeugenaussagen vom Donnerstag zufolge hätte jeder im Dorf gewusst, dass der Angeklagte ein Bordell betreibe.
Weil Staatsanwältin Nicole Elsinger drei Tage Bedenkzeit nahm, ist das von dem 47-Jährigen angenommene Urteil nicht rechtskräftig. Richterin Andrea Humer begründete den Freispruch für die Mutter des Mannes damit, dass die bloße Kenntnis der Ausübung der Prostitution nicht strafbar sei.