Entlastung

Neue Regelung für Begleitkosten bei Spitalsaufenthalt von Kindern

12.11.2024

In der Regierungssitzung der niederösterreichischen Landesregierung wurde am Dienstag ein neues Modell für die Begleitkosten für Kinder bei Spitalsaufenthalten beschlossen. Statt bis zu einem Jahr, ist künftig für das begleiten von bis Dreijährigen nichts zu bezahlen.

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Die Kosten für Begleitpersonen bei Spitalsaufenthalten von Kindern werden in Niederösterreich neu geregelt. Für bis Dreijährige ist künftig nichts zu bezahlen, bis zum Alter von 14 Jahren gibt es gestaffelte Tarife. Vorgesehen ist auch eine Deckelung mit einer maximalen Dauer von 14 Tagen. Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) sprach am Dienstag von einer Regelung, "die unsere Familien entlastet und den Eltern in einer ohnehin schwierigen Situation Sicherheit und Klarheit gibt".

Alte Regelung

Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und stationär in einer Klinik aufgenommen werden müssen, ist aktuell aufgrund der derzeit noch vorherrschenden gesetzlichen Regelung für Begleitpersonen einen Kostenbeitrag in der Höhe von 43,40 Euro pro Tag für die Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt zu leisten. Derzeit ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben. 

Begleitung von bis zu Dreijährigen gratis

Die neue Regelung sieht einen Kostenentfall für die Begleitung von bis zu dreijährigen Kindern vor. Bei Vier- bis Zehnjährigen werden künftig 14,43 Euro pro Tag fällig, bei Elf- bis 14-Jährigen sind es 21,70 Euro. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind - wie bisher - 43,40 Euro zu entrichten. Ausnahmen gibt es für Kinder mit lebensbedrohlichen oder chronischen Erkrankungen sowie bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe. In diesen Fällen entfällt der Begleitkostensatz zur Gänze.

"Wir wollten diese veraltete Regelung endlich neu gestalten und den Lebensrealitäten der Menschen anpassen. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage sorgen wir für ein zeitgemäßes Begleitkostenmodell und eine nachhaltige Regelung mit Vernunft und Augenmaß“, freut sich der für die NÖ Landes- und Universitätskliniken zuständige Schleritzko.

© APA/HELMUT FOHRINGER

Einstimmig beschlossen wurde die neue Regelung am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung. Am 21. November wird das Thema dem Landtag vorgelegt, nach positiver Abstimmung erfolgt die Anpassung der Kostensätze. 

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