Der 31-jährige Vater wurden vom Gericht zu 7 Jahren Haft verurteilt.
Zu sieben Jahren Freiheitsstrafe ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ein 31-Jähriger verurteilt worden, der seine neugeborene Tochter aus Überforderung, wie er angab, misshandelt und missbraucht hatte. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, Beschuldigter und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab.
Geständnis
Staatsanwalt Karl Fischer hatte dem Angeklagten - neben dem Besitz einer Waffe trotz Waffenverbots - absichtlich schwere Körperverletzung, schweren sexuellen Missbrauch sowie Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen oder wehrlosen Person zur Last gelegt. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wirkten sich, wie Richterin Andrea Humer die innerhalb einer halben Stunde gefällte Entscheidung des Schöffensenats begründete, das ehrliche, volle und reumütige Geständnis sowie die bisherigen Unbescholtenheit als mildernd aus, erschwerend war die mehrmalige Tatbegehung und die Schwere der Verletzungen des Neugeborenen.
"Ich wollte, dass sie aufhört zu schreien", wiederholte der 31-Jährige in der Verhandlung stereotyp auf Richterfrage nach dem Grund seines unfassbaren Vorgehens. Er hatte seine neun Tage alte Tochter unter anderem geschüttelt, geschlagen und mit dem Kopf gegen die hölzerne Lehne eines Sofas geschleudert.
Der Säugling war am 12. September 2013 auf die Welt gekommen. Am 18. September wurden Mutter und Kind aus dem Spital entlassen - nur drei Tage danach erfolgte in der gemeinsamen Wohnung der erste Übergriff. Laut Staatsanwalt Fischer wurde der 31-Jährige zornig, weil das Baby unruhig war - und schlug mit der Faust zu, was einen ersten Schädelbruch zur Folge hatte. Der Angeklagte meinte, er habe die Kleine "beruhigen" wollen. Er habe ihr das Flascherl gegeben, sie habe immerzu geschrien - in der Nacht nach dem zweiten erlittenen Schädelbruch schlief sie durch.
Tagelange Misshandlungen
Die Misshandlungen setzten sich tagelang fort, die häufig abwesende Kindesmutter hatte nichts bemerkt. Nach einem Besuch beim Hausarzt wurde das kleine Mädchen am 2. Oktober ins Krankenhaus gebracht. Das Spital erstattete Anzeige, die weitere Behandlung erfolgte im Wiener AKH.
Dem medizinischen Gutachten zufolge hatte das kleine Mädchen u.a. zwei Schädelbrüche erlitten, Einblutungen in die Schädelhöhle sowie eine klaffende Wunde am After - laut Anklage mit dem Finger verursacht. "Es ist ein Glück, dass Ihre Tochter noch lebt", machte Richterin Andrea Humer deutlich.
Nach seiner Darstellung war der arbeitslose gelernte Bäcker mit laut psychiatrischem Gutachten niedriger Frustrationstoleranz mehrmals stundenlang mit dem Säugling allein, weil seine Lebensgefährtin ihre Eltern besuchte und er nicht mit wollte. Er wurde vor der Befragung der Kindesmutter aus dem Saal geführt. Die Frau, die nach der Überstellung des Babys ins AKH selbst von Kriminalisten befragt worden war, entschlug sich allerdings der Aussage.