Fragwürdig

Neunjähriger konnte Softgun kaufen

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Ein Neunjähriger konnte in Wiener Neustadt in einem Handygeschäft eine Softgun kaufen. Das Geschäft wollte den Verkauf nicht rückgängig machen.

Ein Neunjähriger marschierte in Wiener Neustadt in ein Handygeschäft und konnte sich dort eine Softgun kaufen, obwohl auf dem Produkt ein Hinweis ist, dass das Produkt für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet ist. Als die empörte Mutter des Buben den Kauf rückgängig machen wollte, weigerte sich das Geschäft die Softgun zurückzunehmen und bot stattdessen eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro an.

Erst mit Hilfe der AKNÖ-Konsumentenberatung konnte das Handygeschäft zur Vernunft gebracht werden. "Offen bleibt allerdings die Frage, warum ein Fachgeschäft für Radio & Elektrohandel Softguns verkauft", sagt AKNÖ-Konsumentenberater Mag. Manfred Neubauer.

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