Mordfall Hedwig Sch.

Opfer mit Hammer Kopf eingeschlagen

10.05.2019

Die Anwälte der Verdächtigen Tamara B. meinen, dass die Tatwaffe keine typische Frauenwaffe sei.

Zur Vollversion des Artikels
© Privat
Zur Vollversion des Artikels

NÖ. Es geht um den Mordfall Hedwig  S. (64), der sich wie die Amokfahrt oben im Bereich Ebergassing allerdings bereits im Jänner abspielte. Verdächtigt wird eine gute Bekannte der Frau und ehemalige Posträuberin Tamara B. Die 43-Jährige sei  geläutert und habe keinen Streit mit „Hedi“ gehabt.

© Privat
64-Jährige mit Baby von Nachbarn.

Wie ein neues Gutachten jetzt zeigt, wurde die Seniorin in ihrer Wohnung der Kopf mit 20 Schlägen mit einem Zimmermannhammer eingeschlagen, eine Waffe, die laut Tamaras Anwälten Blaschitz und Wagner eher für einen Mann sprechen.

Allerdings öffnete das Opfer ihrem Killer nur in Slip, Leibchen und Schlafrock die Tür – was eher dafür spricht, dass eine Frau angeklopft hat. Mehrere Tausend Euro  fehlen und die  Verdächtige hatte Geldprobleme, weil sie mit ihrem neuen Freund zusammenziehen wollte und sich die Kaution nicht leisten konnte. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Obduktionsgutachten liegt vor

Dem Gutachten des Sachverständigen Wolfgang Denk zufolge soll der Hammer "zwei Klauen" aufgewiesen haben. Die Verletzungen hätten "zum raschen Eintritt des Todes an Atem- und Hirnlähmung" infolge eines Schädel-Hirn Traumas geführt.
 
Die 64-Jährige soll durch einen Schlag oder Stoß gegen das Brustbein zu Sturz gekommen sein. Danach soll mit dem Zimmermannshammer auf die Frau eingeschlagen worden sein. Auf eine "Abwehr der Schläge durch Vorhalten der Hände und Unterarme" ist der Sachverständigen-Expertise zufolge aufgrund entsprechender Blutunterlaufungen zu schließen.
 
Die Pensionistin war am 25. Jänner leblos in ihrer Wohnung gefunden worden. Die 43-jährige Verdächtige geriet wegen Spuren in der Wohnung des Opfers unter Verdacht, sie wurde am 6. Februar festgenommen und bestritt die Vorwürfe. Die Frau war 2009 nach einem Überfall auf eine Postfiliale in Klosterneuburg (Bezirk Tulln) u.a. wegen schweren Raubes zu zwölf Jahren Haft verurteilt und im Juli 2015 bedingt entlassen worden.
Zur Vollversion des Artikels