Motiv Eifersucht
"Penis-Mörder" vor Gericht
23.04.2008
Ein 76-jährier gebürtiger Türke steht am Mittwoch in Niederösterreich wegen Mordes vor Gericht. Er fordert "Freispruch" oder "Todesstrafe".
Ohne Urteil ist am Mittwoch ein Mordprozess gegen einen 77-Jährigen am Landesgericht Wiener Neustadt zu Ende gegangen. Die Verhandlung wurde vertagt und wird am 4. Juli fortgesetzt. Der Türke soll am 10. Oktober 2007 in Wimpassing (Bezirk Neunkirchen) einen 58-Jährigen erschossen haben. Nach der Tat habe der Pensionist dem Landsmann mit einem Messer den Penis abgetrennt.
Opfer "hatte es verdient"
Der Angeklagte zeigte sich zu
den Vorwürfen geständig. Die Tat selbst bereute er allerdings nicht. "Er hat
es verdient", sagte der Türke beim Prozess zu Sonja Arleth, vorsitzende
Richterin des Geschworenensenats. Der 77-Jährige habe aus einer Bockflinte
zumindest auf seinen Kontrahenten gefeuert, nachdem er dem Opfer an einer
Bushaltestelle aufgelauert habe. In der Folge wurde dem 58-Jährigen mit
einem Küchenmesser der Penis abgetrennt und auf den Kopf gelegt, so
Staatsanwalt Johann Fuchs.
Motiv Eifersucht
Zum Tatmotiv erläuterte der Beschuldigte, dass
er vor 20 Jahren mit seiner heute 68-jährigen Ehefrau spazieren gegangen
sei. Dabei habe er den Landsmann am Fenster gesehen. Dieser habe sich
plötzlich "geduckt". "In diesem Moment habe ich gedacht, dass er ein
Verhältnis mit meiner Frau hat", so der Angeklagte. "Haben sie die beiden je
erwischt?", wollte die Richterin wissen. "Nein", entgegnete der siebenfache
Vater, der angab, sich in durch seinen Verdacht in seiner Ehre verletzt
gefühlt zu haben. Diese habe er wiederherstellen müssen.
Er habe sich vor 20 Jahren, nach dem Vorfall auf der Straße zunächst zwei Dinge gedacht: "Muss ich diesen (das spätere Opfer, Anm.) jetzt umbringen oder mich von meiner Frau scheiden lassen", meinte der Beschuldigte. Er sei vor 20 Jahren aufgrund der damals noch kleinen Kinder noch nicht zur Tat geschritten, dürfte seine "Pläne" aber auch nicht verworfen haben. Der Angeklagte bekräftige mehrmals, von einem Verhältnis zwischen dem Opfer und der 68-Jährigen gewusst zu haben. "Jeden Tag war das in meinem Kopf", so der Beschuldigte.
Die Waffe, die am 10. Oktober 2007 zum Einsatz kam, habe der Angeklagte am Tag des Verbrechens für insgesamt 800 Euro erstanden. Er sei beim Kauf der Bockflinte "die Ruhe in Person" gewesen, meinte ein Händler.
Angeklagter war "zurechnungsfähig"
Für Rudolf
Freunschlag, psychiatrischer Sachverständiger, war der Angeklagte zum
Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Der Beschuldigte habe zum Einen gewusst, dass
Töten verboten ist, es aber trotzdem getan, erläuterte Freunschlag. Zudem
habe der 77-Jährige ziel- und situationsgerichtete Handlungen gesetzt. Eine
Geisteskrankheit wie eine Psychose liege bei dem Angeklagten nicht vor.
Freunschlag habe den Beschuldigten "ruhig und geordnet" erlebt. Der
Mediziner betonte, dass der Türke sich familiär sehr engagiere. Es sei ihm
beispielsweise wichtig gewesen, dass seine "Kinder als frei denkende
Menschen aufwachsen".
Notwendig wurde die Vertagung zur Einholung eines psychologischen Gutachtens bei dem Beschuldigten. Dies war von Rudolf Mayer, einem Verteidiger des Angeklagten, gefordert worden. Zudem sollen beim nächsten Prozess zwei Mediziner befragt werden, bei denen der 77-Jährige vor der Tat in Behandlung gestanden war.