Im Prozess in der Causa Pflegeheim in Kirchberg am Wechsel (Bezirk Neunkirchen) ist am Dienstag ein Angeklagter nicht rechtskräftig freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 62-Jährigen angelastet, einer Mitarbeiterin mit einer Klage auf 200.000 Euro gedroht zu haben, sollte sie die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nicht unterschreiben. Der Prozess gegen zwei Frauen, die wegen Vernachlässigens wehrloser Personen angeklagt sind, wird fortgesetzt.
"Nie im Leben zu Unterschrift gezwungen"
Der 62-Jährige hatte zu Prozessbeginn am Montag von dem Gespräch im April 2021 in Wien berichtet: Er habe zu einer Mitarbeiterin, die sich mit der Bitte um Überprüfung von Umständen im Heim ans Land Niederösterreich gewandt hatte, gesagt, dass er sich bei einem allfälligen Schaden für das Unternehmen überlegen müsste, ob er wegen Wiedergutmachung vor Gericht ziehe. Er habe die Beschäftigte aber "nie im Leben zu einer Unterschrift gezwungen", betonte der Angeklagte. Laut einem Juristen des Heimbetreibers wurden gemeinsam mit der Frau mögliche Konsequenzen beim Brechen der Verschwiegenheitspflicht besprochen. Die Angaben der 42-jährigen Zeugin unterschieden sich davon: Der Angeklagte habe damals zu ihr gesagt, sie werde auf 200.000 Euro geklagt, wenn sie die einvernehmliche Kündigung mit Zahlung von 15.000 Euro gegen Zusicherung von Verschwiegenheit nicht unterschreibe. Schließlich wurde der Mann am Dienstagvormittag freigesprochen.
Schwere Vorwürfe gegen Pflegerinnen
Zwei Frauen wird vorgeworfen, 2021 nichts gegen einen Krätzmilben-Befall im Senecura-Heim unternommen zu haben. Eine der beiden muss sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Datenfälschung verantworten. Alle drei Angeklagten hatten sich zum Prozessauftakt am Montag nicht schuldig bekannt. Am Dienstag standen neben Fragen an die Gutachterin die Einvernahmen zahlreicher Zeugen auf dem Programm. Ein Urteil gegen die beiden weiblichen Angeklagten wird für Mittwoch erwartet.