Bei einem Beratungsgespräch soll es zu dem sexuellen Missbrauch gekommen sein.
Bei einem Beratungsgespräch, das er im März 2009 im Haus einer Familie im Burgenland geführt hatte, soll ein Polizist einen damals sechsjährigen Buben unsittlich berührt haben. Der Beamte musste sich deshalb in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Wolfgang Rauter sprach den Mann am Montag wegen sexuellen Missbrauchs schuldig und verurteilte ihn zu acht Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kollegin erstattet Anzeige
Der Polizist sah sich auf Ersuchen einer mit der Familie befreundeten Kollegin das Haus an, um die Eltern des Sechsjährigen in Sachen Einbruchssicherheit zu beraten. Dabei sollte er auch dem Buben in einem Gespräch die Angst vor Einbrechern nehmen. Als er mit dem Kind im Wohnzimmer alleine war und der Sechsjährige bei ihm am Schoß saß, soll der Polizist ihn laut Anklage im Intimbereich berührt haben. Der Bub erzählte von dem Vorfall zunächst seiner Mutter, die ihm jedoch vorerst keinen Glauben schenkte. Als er sich später auch der Polizistin anvertraute, erstattete die Beamtin Meldung.
Aussage gegen Aussage
Zu den Ereignissen des fraglichen Tages stand im Prozess Aussage gegen Aussage: Der Bub schilderte in der auf Video aufgezeichneten Befragung, dass der Beamte sich zuerst das Haus von außen und dann den Keller angesehen habe. Während die Eltern und die Polizistin sich danach in der Küche aufhielten, sei er mit ihm ins Wohnzimmer gegangen und habe ihm erzählt, "dass alles sicher ist vor den Einbrechern", schilderte der mittlerweile Neunjährige. Während er auf dem Schoß des Beamten gesessen sei, habe dieser mit ihm gesprochen und ihn dabei berührt.
"Für besonders hohe Glaubwürdigkeit" bei der Aussage des Buben spreche, "dass er gesagt hat, es ist ihm zuerst gar nicht aufgefallen", argumentierte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Für ihn gebe es auch keine Gründe, an den Aussagen der Polizistin sowie jener der Mutter des Buben zu zweifeln.
Der Polizist beteuerte im Prozess seine Unschuld. Der Verteidiger ortete aufgrund des Beweisverfahrens "erhebliche Zweifel" am dargestellten Tathergang. Außerdem habe der Bub bei seiner Befragung "nie gesagt, dass er unsittlich berührt worden ist": "Das Video entlastet meinen Mandanten", stellte der Jurist fest und plädierte für einen Freispruch.
"Das Strafverfahren hat sich nicht ganz unproblematisch dargestellt, weil die Befragung nicht in optimaler Weise erfolgt ist", stellte der Vorsitzende fest. Beim Betasten des Kindes handle es sich um einen Übergriff, der das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs darstelle. Das Vorgefallene entspreche dem untersten Bereich der strafbaren Handlungen dieses Tatbestandes. Insgesamt gesehen habe der Senat "keinen erheblichen Zweifel, dass diese Tat so passiert ist." Besonders unschön sei, "dass das im Rahmen eines Beratungsgesprächs passiert ist", so Rauter. Der Verurteilte legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.