Am Landesgericht Korneuburg beginnt am Dienstag ein zweitägiger Prozess um den aufsehenerregenden Vierfachmord in Strasshof.
Angeklagt ist ein 66-Jähriger, der im vergangenen Sommer vier Verwandte erschossen haben soll. Josef B. wurde nach der Bluttat am 1. Juli 2008 nach wochenlanger Flucht Mitte August im Waldviertel gefasst. Als Beitragstäter muss sich ein 45-jähriger Verwandter verantworten.
Kaltblütige Morde
Josef B. soll am 1. Juli zunächst ein Haus
in Strasshof aufgesucht und dort seine 63-jährige Schwester und deren vier
Jahre älteren Ehemann erschossen haben. Danach begab sich der Tatverdächtige
zum einige Straßen entfernten Anwesen seines Bruders (65) und dessen Frau
(59), auch sie wurden getötet. Als Tatwaffe diente laut damaligen
Polizeiangaben eine Pistole mit dem Kaliber 7.65.
Wochenlange Flucht endet beim Stausee Ottenstein
Nach den Morden,
die von Verwandten der Opfer entdeckt worden waren, entkam der 66-Jährige.
Bei seiner sechswöchigen Flucht war er vorwiegend mit öffentlichen
Verkehrsmitteln und einem Fahrrad unterwegs. Die Aufenthaltsorte - unter
anderem in Tschechien und der Slowakei - habe er ohne bestimmtes Ziel und
zufällig ausgesucht. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurde Josef B. am
14. August 2008 auf einem Campingplatz beim Stausee Ottenstein im
Waldviertel festgenommen.
Motiv: Streit um Mietpreis für Wohnung
Motiv für die
tödlichen Schüsse dürfte ein monatelanger Streit um eine Mietpreiserhöhung
für die Wohnung der Schwester in Wien-Döbling gewesen sein, in der Josef B.
gelebt hatte. Einen Tag vor der Tat wurde der unter einer schweren
Augenkrankheit leidende Pensionist delogiert. Es habe sich bei dem
mutmaßlichen Täter zudem jahrelang Hass aufgestaut.
Der 45-Jährige, Ehemann der Nichte von Josef B., soll diesem für die Tötung von zwei späteren Opfern eine Wohnung im Wert von 170.000 Euro (inklusive Einrichtung) versprochen haben. Josef B. habe während seiner Flucht Kontakt zu dem 45-Jährigen zwecks eines Treffens gesucht. Dazu seien in SMS eigene Codewörter vereinbart worden.
Laut gerichtspsychiatrischem Gutachten liegen bei dem mutmaßlichen Vierfachmörder, der sich zu den Vorwürfen geständig zeigte, keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eine sonstige schwere psychische Störung vor. Nach seinen Berichten habe er die Tat lange geplant und letztlich planmäßig ausgeführt. Auch die komplexen Handlungen nach bzw. zwischen den vier Tötungshandlungen trügen keine Kennzeichen auf einen schweren Ausnahmezustand.