Kinder verbrannt
Prozess wegen fahrlässiger Tötung
19.01.2010
Mutter und Großmutter sollen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.
Ein tragischer Vorfall wird am Dienstag kommender Woche (26. Jänner) am Landesgericht Korneuburg vor einem Einzelrichter verhandelt: Im Juli 2009 sind bei einem Wohnhausbrand in Gänserndorf zwei Kinder ums Leben gekommen. Laut Anklage sollen ihre Mutter (33) und Großmutter (55) die Aufsichtspflicht vernachlässigt und dadurch fahrlässig den Tod der Kleinen herbeigeführt haben.
Kinder zündelten im Bett
Der dreijährige Bub und seine ein
Jahr ältere Schwester waren den Ermittlungen zufolge allein im Haus
eingesperrt gewesen. Sie dürften im Bett gezündelt haben. Das verheerende
Feuer nahm im Kinderzimmer seinen Ausgang, durch eine offen stehende Luke an
der Decke zum Dachboden fanden die Flammen rasch weiteren Nährboden. Die
Kleinen dürften versucht haben, zu flüchten: Sie wurden reglos hinter der
versperrten Eingangstür gefunden.
Reglos hinter der Tür gefunden
Die in ärmlichen
Verhältnissen lebende geschiedene, allein erziehende Mutter der Kinder war
in einem nahe gelegenen Gasthaus beschäftigt. Von dort fuhr die gebürtige
Serbin, nachdem eine Nachbarin sie über den Brand informiert hatte, mit dem
Fahrrad sofort heim und traf knapp vor der Polizei ein. In Panik riss die
Frau die Eingangstür heraus und fand dahinter ihre Kinder leblos am Boden
liegend. Die 33-Jährige und ein Polizeibeamter trugen die Kleinen sofort ins
Freie. Der Bub und das Mädchen waren aber trotz Wiederbelebungsmaßnahmen -
vier Notärzte waren an der Unglücksstelle - nicht mehr zu retten.
Entsetzliches Missverständnis
Die 33-Jährige und ihre
Mutter, die ebenfalls von der Anrainerin verständigt worden war, wurden mit
einem Schock ins Krankenhaus gebracht und waren erst nach Tagen
vernehmungsfähig. Sie machten übereinstimmende Angaben zum durch ein
Missverständnis so verhängnisvollen Verlauf des Unglückstages. Die
Kindesmutter hatte verschlafen und daher statt frühmorgens erst um acht Uhr
überstürzt das Haus verlassen in der Annahme, die 55-Jährige werde auf die
Kleinen aufpassen. Diese brach dann am Vormittag zur Arbeit auf und sperrte
die Tür ab im Glauben, ihre Tochter hätte die Kinder - wie üblich - in einer
Arbeitspause bereits zum Kindergarten gebracht.