Anklage ausgeweitet

Schon dritter Vorfall mit Heereshund ''Hati''

11.12.2019

Der Anwalt der Hinterbliebenen ist sicher: Bei der Ausbildung der Killer-Hunde ist etwas „schiefgelaufen“.

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© Bundesheer
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Gegenüber ÖSTERREICH bestätigt Top-Anwalt Erich Gemeiner, dass die Ermittlungen in der Causa um den Tod seines Mandanten in der Flugfeldkaserne in Wiener Neustadt im November von der Staatsanwaltschaft ausgeweitet wurden. Nun steht nicht nur gegen den Hundeführer des Killer-Duos „Hati“ und „Ragna“ (der Welpe) der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Raum. Dieselben Vorwürfe betreffen auch eine noch unbekannte Zahl von verdächtigen Kameraden und Vorgesetzten.

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Opfer-Anwalt Erich Gemeiner

Aussage

So erinnerte sich ein weiterer Hundeführer in seiner vierten Aussage plötzlich an einen Chatverlauf, wo er im August wörtlich schrieb: „...der Auslauf war heute sehr kurz, weil er wieder Tendenzen hatte, mich zu beißen. Ich wollte es nicht herausfordern, weil ich weit und breit alleine war und ihn erschlagen müsste, wenn es ernst wird, oder ich bin verletzt.“
 
Der Skandal: Dieser dritte Vorfall (im Februar hatte „Hati“ einen Ausbildner ohne Grund in den Oberarm und in die Beine gezwickt, im November dann die Todesbisse) wurde weder dem Hundebesitzer noch irgendwo offiziell gemeldet. Wäre das geschehen (das Wort „wieder“ weist auf weitere Vorfälle hin), dann hätte man zu dem Ergebnis kommen müssen, „Hati“ entweder aus dem Dienst zu entlassen, oder dass er nur noch in Anwesenheit von zwei Hundeführern betreut werden hätte dürfen. Und Dominik F. wäre nie in die Situation gekommen, die er leider nicht überlebte.

Anwalt Gemeiner fordert jetzt die Offenlegung aller Fakten: „Eins ist jetzt sicher: Die These, dass dem Opfer selbst ein Fehler unterlaufen sei, geht völlig ins Leere.“

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