Ein Massaker, aber keine lebenslange Haft. Mit brillanten Anwälten kam der Strasshof-Mörder Josef Branis mit 20 Jahren davon. Jetzt hat der Staatsanwalt berufen.
Paragrafenzeichen sind verschlungen. Deshalb begreifen Laien nicht immer alles, was Recht ist, gleich auf den ersten Blick. Jüngstes Beispiel: Für vier Morde fasste Josef Branis (67) Dienstagnacht am Landesgericht Korneuburg nur 20 Jahre Haft aus.
Reizthema
Ein Massaker, aber keine lebenslange Strafe. Das Urteil
war am Mittwoch Diskussionsstoff im ganzen Land. Zumal der Mitangeklagte
Hannes Kainrath (45) im Vergleich hart sanktioniert wurde: Obwohl er
niemanden umgebracht ,sondern Branis zu den Morden nur ermutigt haben soll
(170.000 Euro aus dem Erbe der Opfer), bekam er 12 Jahre aufgebrummt.
Ein Blick ins Gesetzbuch macht klüger. Denn da steht, dass „Beitragstäter“ (wie Kainrath) dasselbe Strafmaß droht wie dem Hauptangeklagten. Und da steht auch, dass Mord mit „zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft“ geahndet wird. Also bekam Branis ohnehin die höchstmögliche begrenzte Freiheitsstrafe. Dass auf seiner Zellentür nicht steht „Haftende: der Tod“ hat er wohl seiner gekonnten Verteidigung zu verdanken.
Coaching
Anwalt Werner Tomanek erklärt den Erfolg so: „Es geht
immer darum, den Mandanten so zu coachen, dass er Punkte sammelt. Das war
bei Branis nicht schwer, denn er ist im Grunde ein anständiger Mensch, der
in einer Ausnahmesituation den Kopf verloren hat.“ Und Gerichtsfuchs Rudolf
Mayer ergänzt: „Wir konnten vermitteln, dass Branis immer ein toller Vater
war, der für seine drei Töchter gelebt hat. Dann haben ihn Verwandte als
Kinderschänder verleumdet, die selber Kinderpornos am PC gespeichert hatten.
Die Geschworenen haben seinen Zorn verstanden.“ Neue Herausforderung für die
Staranwälte: Die Staatsanwaltschaft hat gegen beide Urteile berufen.