Staatsanwalt Friedrich Kutschera ist mit den 20 Jahren Haft für Helmut O. nicht einverstanden und fordert Lebenslänglich.
20 Jahre Haft hat in der Nacht auf Mittwoch ein Kremser Schwurgericht über den 56-jährigen Heurigenwirten verhängt. Bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte der Ankläger Berufung gegen die Strafhöhe angekündigt. Er werde das Rechtsmittel "in jedem Fall ausführen", bekräftigte Kutschera Mittwochmittag: "Helmut O. hat lebenslang verdient." Am Zug ist nun der Oberste Gerichtshof.
OGH entscheidet über Strafhöhe
Der OGH entscheidet nun,
ob das Urteil - 20 Jahre haft - hält. Sowohl die Verteidigung, als auch der
Staatsanwalt haben Berufung eingelegt. Die Verteidigung von Helmut O. wird
Nichtigkeitsbeschwerde einbringen. Sie sagt, ein Gerichtsgutachten sei
falsch, die Grußkarte sei nur auf die DNA-Spur des Angeklagten untersucht
worden und das Urteil sei zu hoch. Der Staatsanwalt fordert ein höheres
Strafmaß.
"Besondere Heimtücke der Tat"
Staatsanwalt Kutschera
findet, dass in diesem Fall einzig und allein die Höchststrafe schuld- und
tatangemessen sei. "Die besondere Heimtücke der Tat, die besonders
sorgfältige Tatvorbereitung und die katastrophalen Folgen für das Opfer kann
man einfach nicht außer Acht lassen", so der Staatsanwalt.
Verurteilter in Haftanstalt "ruhig und angepasst"
Helmut
O. verhält sich "kooperativ, ruhig und angepasst". Das gab Oberst Peter
Steiner, der Leiter der Justizanstalt Krems, am Mittwoch bekannt. Der
56-Jährige, der sich in der Haft mustergültig verhält, habe am Mittwoch
"seinen Tagesablauf ganz normal in Angriff genommen".
Dabei wäre dem Heurigenwirt im Hinblick auf die mitternächtliche Urteilsverkündung sogar ein späterer "Weckruf" zugestanden worden. Helmut O. verzichtete darauf, um sich auf den vormittäglichen Besuch seines Verteidigers Nikolaus Rast vorzubereiten, der den einstimmigen Schuldspruch wegen versuchten Mordes bekämpfen wird.
NÖ Ermittler Etz klagt Verteidiger
Nach dem Prozess um den
vergifteten Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger bringt Chefinspektor
Leopold Etz vom Landeskriminalamt Niederösterreich (LKA NÖ) eine
zivilrechtliche Unterlassungsklage gegen Nikolaus Rast, Verteidiger von
Helmut O., ein. Wie der Polizist, maßgeblich mit den Ermittlungen in dem
Fall betraut, sagte, habe Rast ihn bei seinen Ausführungen im Prozess als
Lügner bezeichnet. "So lasse ich mich nicht hinstellen", sagte Etz.
Opfer bleibt Pflegefall
Der beliebte Spitzer Bürgermeister Hannes
Hirtzberger hatte am 9. Februar 2008 eine mit einer an sich mehrfach
tödlichen Dosis Strychnin präparierte Mon Cheri-Praline gegessen, die ihm
laut nicht rechtskräftigem Urteil Helmut O. zukommen ließ, um sich - so der
Tenor der Anklage - am Ortsvorsteher für die verzögerte Umwidmung seiner
Grundstücke in Bauland zu revanchieren. Helmut O. bestreitet das aufs
Entschiedenste.
Hirtzberger wird dem renommierten Gerichtsmediziner Christian Reiter zufolge bis an sein Lebensende ein Pflegefall bleiben. In Folge der Vergiftung sind laut Reiter "schwere, irreparable Schäden des Gehirngewebes" aufgetreten: "Es ist mit einer lebenslangen Behinderung zu rechnen." Nach Darstellung der Ehefrau des Bürgermeisters, Renate Hirtzberger, liegt ihr Mann, der derzeit im Klinikum St. Pölten behandelt wird, in einer Art Wachkoma. Es gehe ihm "sehr schlecht".