Drama in Krems

Strafantrag am Weg ins Justizministerium

09.12.2009

Inhalt: Todesschütze von Florian P. soll wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Vorhabensbericht ist genehmigt.

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Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA Wien) hat den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur tödlichen Schießerei in einem Kremser Supermarkt genehmigt, bei der in der Nacht auf den 5. August ein 14-jähriger mutmaßlicher Einbrecher von einem Polizisten erschossen wurde. "Unsere Prüfung ist abgeschlossen", gab OStA-Leiter Werner Pleischl am Mittwoch auf Anfrage der APA bekannt.

Der Vorhabensbericht ist bereits am Weg ins Justizministerium, wo er nun endgültig abgesegnet werden muss. Dem Vernehmen nach soll der Bericht den Entwurf eines Strafantrags beinhalten, in welchem dem Polizisten, der Florian P. erschossen hat, fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen wird.

Widersprüchliche Aussagen
Die Entscheidung, ob tatsächlich Anklage erhoben wird, wird nach Einschätzung des OStA-Chefs sehr rasch fallen. "Ich hoffe, dass die im Ministerium das schnell machen werden. Es sollte sich eigentlich noch vor Weihnachten ausgehen." Die Anklagebehörde hatte gegen die in die Sache involvierten Beamten - eine Frau und ein Mann - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Sie hatten in dem Supermarkt mehrere Schüsse auf den 14-Jährigen mutmaßlichen Einbrecher und seinen 17 Jahre alten Komplizen abgefeuert, wovon einer den Jüngeren tödlich verletzte.

Die Schilderung, die der Polizist zum Tathergang zu Protokoll gab, stimmte allerdings nur bedingt mit den Erkenntnissen des Schießsachverständigen und des Gerichtsmediziners überein: Während der Beamte behauptete, im Knien und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Meter geschossen zu haben, wiesen die Sachverständigen nach, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Meter fiel. Das Projektil traf den Burschen im Rücken und durchschlug ihm Brustkorb und Lunge. Er hatte keine Überlebenschance.

Schwaches Erinnerungsvermögen
Der Polizist hatte zuletzt betont, seine Aussagen entsprächen seiner Erinnerung, er könne sich aber - etwa was die Entfernung, aus der der Schuss fiel - irren. Zu seiner ursprünglichen Schilderung, er hätte im Stehen geschossen, meinte er, er wäre im Begriff gewesen, sich hinzuknien, als er von einem seitlichen Geräusch abgelenkt wurde. In welcher Position er sich befunden habe, als der Schuss brach, könne er daher nicht sagen.

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