ST.Pölten/Eisenstadt

Suspendierter Ermittler schuldig gesprochen

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Mit einem erfundenen Überfall wollte er die Versicherung abzocken.

Ein suspendierter NÖ Ermittler und seine Ehefrau sind am Montag am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten schweren Versicherungsbetruges zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Verteidigung meldete sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, Wolfgang Handler von der Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der 65-Jährige erhielt 30 Monate, davon zehn unbedingt, die 51-Jährige 24 Monate, davon acht Monate unbedingt. Von einem Teil der Anklage, nämlich dem, widerrechtlich EKIS-Abfragen am Polizeicomputer-System getätigt zu haben, wurde der suspendierte Chefinspektor des Landeskriminalamts Niederösterreich freigesprochen. Weitere Fakten - falsch bzw. zu Unrecht gelegte und kassierte Überstunden, Reisegebühren und Gefahrenzulagen in Höhe von insgesamt rund 2.400 Euro - sind am Vormittag aus dem Verfahren ausgeschieden worden und sollen in einem eigenen Verfahren verhandelt werden.

Versicherungsbetrug

Das Urteil wurde anhand der Indizien gefällt, erläuterte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Karin Knöchl. Die Schilderung, wonach ein Schwarzafrikaner die Ehefrau des angeklagten Polizisten an ihrer Haustür mit einer Pistole überfallen hätte, sei "nicht nachvollziehbar". Demnach glaubt die Richterin, dass das Ehepaar den Überfall erfunden habe, um so von der Haushaltsversicherung die angeblich gestohlenen knapp 100.000 Euro zu kassieren.

"Sie haben nichts verstanden": Mit dieser Äußerung fiel der vormalige Top-Ermittler der Raubgruppe Knöchl bei der Urteilsverkündung ins Wort und schimpfte dann noch beim Verlassen des Gerichtssaals. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 65-Jährige seinen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pensionsansprüche verlieren.

Das Verfahren hatte Ende Oktober begonnen. Es fand aus Befangenheitsgründen nicht an einem niederösterreichischen Gericht, sondern in Eisenstadt statt.

Beide Beschuldigten hatten sich nicht schuldig gekannt, die Verteidiger Nikolaus Rast und Ewald Stadler hatten auf "glatte Freisprüche" plädiert. Die Abfrage von Daten seiner mittlerweile verstorbenen Exfrau hatte der 65-Jährige im Lauf der Verhandlung zugegeben, aber mit "rein zu Übungszwecken" begründet.

Früher war er Vorzeige-Cop
Zuvor hatte der als Zeuge befragte niederösterreichische Polizeidirektor Franz Prucher den Angeklagten als einen der "fähigsten und besten", sehr engagierten Polizisten bezeichnet. Dass der Angeklagte Überstunden verrechnet haben soll, obwohl er tatsächlich schon zu Hause bei seiner Lama- und Kamelzucht gewesen sei, kommentierte Prucher so: "Ich bin davon ausgegangen, dass der Polizist von zu Hause aus gearbeitet hat. Wenn er an einem Fall dran war, dann hat er den mitgenommen, der hat nicht abgeschaltet. Der war kein 0815-Polizist, keiner, der um 16.00 Uhr nach Hause geht. Er hat rund um die Uhr gearbeitet."


 

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