Richterin zweifelt an Richtigkeit eines Gutachtens, will aber kein neues.
Die geplanten Schlussplädoyers sind am Donnerstag im Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation zwar ins Wasser gefallen - sie werden wohl morgen, Freitag, stattfinden. Aufregung hat es aber auch so gegeben: Mit der Abweisung sämtlicher Anträge, die die Enthebung des linguistischen Gutachters Wolfgang Schweiger zum Ziel hatten, beendete Richterin Sonja Arleth den diesbezüglich seit Monaten schwelenden Streit zumindest für die erste Instanz. Damit löste sie unter den Verteidigern aber Angst vor einer Wiederholung des Verfahrens aus.
Zweifel am Gutachten
Arleth hatte nämlich abgelehnt, den Sachverständigen zu entheben, jedoch deutliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens durchblicken lassen: Schweiger "war aber nicht ausreichend in der Lage, die (...) aufgezeigten Unschlüssigkeiten auszuräumen", erläuterte sie. Er werde nicht mehr einvernommen, es werde aber auch kein neuer Experte bestellt. Staatsanwalt Wolfgang Handler drohte daraufhin mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, was die Alarmglocken auf der Verteidigerbank schrillen ließ: "Die Rechtsfolge ist klar geregelt. Ein weiterer Sachverständiger ist beizuziehen. Im Hinblick darauf, dass sich der Staatsanwalt die Geltendmachung einer Nichtigkeit vorbehalten hat, völlig zurecht, beantrage ich, einen weiteren Gutachter zu bestellen", forderte Anwalt Josef Philipp Bischof. Arleth blieb aber bei der Abweisung der Anträge. "Die Begründung wird bei der Urteilsverkündung nachgeholt." (Ein Urteil ist für 2. Mai vorgesehen.)
Gründe, die eine Enthebung Schweigers wegen Befangenheit nahelegen, gebe es nicht, so die Richterin weiter. Auch sei es gesetzlich nicht möglich, einen Gutachter nach Erstattung seiner Expertise wegen fehlender Sachkunde abzulehnen.
"Erschöpfend - und zwar im wahrsten Sinne des Wortes", wie Arleth zu witzeln versuchte, wurde die Befreiung von Mastschweinen aus einem Betrieb im Bezirk Wiener Neustadt im Frühjahr 2008 behandelt, die dem Drittangeklagten zur Last gelegt wird und deretwegen er sich wegen Tierquälerei verantworten muss. Bei der Befreiung sollen nämlich drei Tiere verendet sein. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe, außerdem sollen die Schweine schon zuvor tot gewesen sein.
Lang und breit wurden der Landwirt und ein Gutachter zum Zustand, den Haltungsbedingungen und Verletzungen der "Schweinderl" (Zitat Arleth) befragt. Seinen Informationen nach seien die Zustände im Betrieb so schlecht gewesen, dass eine Befreiung für die Tiere "niemals eine größere Qual" gewesen sein könne als die Bedingungen davor, hielt der Drittbeschuldigte fest. Er habe - auch wegen der Untätigkeit der Anklagebehörde - eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. "Wir werden das behandeln", sagte Handler.