Wiener Neustadt

Tierschützer-Prozess: Blitz-Freispruch

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Anklage wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung - Urteil nach 90 Minuten.

Das erste von drei Verfahren in der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens hat am Dienstag nach nur etwa 90-minütiger Verhandlung mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch geendet. Für das Gericht liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, begründete Einzelrichter Erich Csarmann.

Der wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagte ehemalige Kampagnenleiter der Vier Pfoten nahm das Urteil an. Er hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das "Spielchen" könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte nach Verhandlungsende noch im Gerichtssaal.

Dem Mann war zur Last gelegt worden, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Schweinestall aufgebrochen zu haben. Dadurch seien etwa 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige verendet.

Die teilweise Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ging unter regem Interesse von Medien und Zuhörern über die Bühne. Unter Letzteren befand sich auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), der wie die übrigen Beschuldigten rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war.

Balluch bezeichnete den Ausgang der Verhandlung als "Glanzstunde für den Rechtsstaat". So hätte "von Anfang an" umgegangen werden müssen. "Die politische Motivation der Ermittlungen ist so offensichtlich, dass die unabhängige Gerichtsbarkeit die Sache sofort hätte stoppen müssen", betonte Balluch in einer Aussendung. "Ich erwarte nun auch ein ähnliches Vorgehen bezüglich des Vorwurfs der schweren Nötigung, nur weil legale Kampagnen angekündigt worden sind."

In der Folge stehen drei Tierschützer der Basisgruppe Tierrechte (19. Mai) und ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken (27. und 28. Mai) in zwei verschiedenen Verfahren wegen Nötigung vor Gericht.




 

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