Hainburg/Korneuburg. Nach dem Tod der beiden am 8. August durch Behörden aus einer Privatwohnung in Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) geholten Tigerbabys hat die ursprüngliche Eigentümerin der Raubkatzen die Rückgabe der Kadaver sowie eine finanzielle Entschädigung gefordert. Verteidiger Wolfgang Blaschitz kündigte auf APA-Anfrage zudem Anzeigen gegen Tierschützer an.
Die ursprüngliche Eigentümerin der Tigerbabys - nach Angaben von Blaschitz eine von ihm anwaltlich vertretene slowakische Zoo-Besitzerin - "hat jetzt keine Tigerbabys mehr und fragt sich natürlich warum", sagte der Jurist. Von wem die Frau die Entschädigung begehrt, müsse noch geprüft werden. "Es ist noch zu früh, um das abschließend beurteilen zu können."
Auch jene Slowakin, in deren Privatwohnung die Raubkatzen entdeckt worden waren, ist eine Mandantin von Blaschitz. Im Namen der 34-Jährigen übte der Rechtsanwalt Kritik am Vorgehen der Tierschützer während der Abholung, wie auch der "Kurier" online berichtete. "Die haben mit den Tieren Selfies gemacht und ihnen den Daumen in den Mund gesteckt. Es ist nicht auszuschließen, dass das das Immunsystem nicht ausgehalten hat", befand Blaschitz im APA-Gespräch. Er kündigte Strafanzeigen gegen die Tierschützer an: "Ich werde dafür sorgen, dass sie zur Verantwortung gezogen werden." Außerdem forderte der Jurist Aufklärung über die Todesursache der jungen Raubkatzen.
Tiger-Babys tot: Das sagt die Ex-Besitzerin
Zwei Tigerbabys, die vor rund zwei Wochen von den Behörden aus einer Privatwohnung geholt und dem Wiener Tiergarten Schönbrunn übergeben worden waren, sind gestorben. Alle Bemühungen der Pfleger waren vergeblich, teilte der Zoo am Dienstag mit.
Die Tiger-Jungen waren in Privatwohnung von Yagmur S. in Hainburg entdeckt worden. Bei der Übergabe an den Tiergarten "waren sie erst wenige Tage alt, winzig klein und völlig hilflos. Rund um die Uhr sorgten sich Tierpfleger und Tierärzte um die beiden. Leider haben sie es dennoch nicht geschafft", bedauerten die Zoo-Verantwortlichen.
"Am Anfang hat uns ihre Entwicklung noch optimistisch gestimmt", sagte Zootierarzt Thomas Voracek. "Sie haben brav getrunken und an Gewicht zugenommen. Über den Berg waren sie damit aber noch lange nicht. Am Wochenende ging es ihnen dann akut extrem schlecht und sie waren leider nicht zu retten."
Die ehemalige Tierpflegerin S. erfuhr via ÖSTERREICH durch den Tod der Tiere. Am Telefon zeigte sie sich geschockt. Unter Tränen sagte sie: "Ich kann das gar nicht glauben." Sie macht den Tierschützern, die die Tiere aus der Wohnung mitgenommen haben, schwere Vorwürfe. Sie habe sie immer gewarnt, dass die Tiere empfindlich seien.
Schlechter Start ins Leben
Die beiden Jungtiere hätten einen sehr schlechten Start ins Leben gehabt. "Viel zu früh mussten sie ohne ihre Mutter aufwachsen", kritisierte der Zoo in einer Aussendung. Die Schönbrunner Tierpfleger sprangen als Ersatzeltern ein: füttern, Bauch massieren, streicheln. "Es ist sehr traurig, dass es die Tiger nicht geschafft haben. Wir möchten uns beim Tiergarten Schönbrunn und seinem engagierten Team dafür bedanken, dass er die beiden Tiere in seine professionelle Pflege übernommen hat", sagte der zuständige Bezirkshauptmann von Bruck an der Leitha, Peter Suchanek.
Die Raubkatzenbabys waren nach einem Hinweis am 8. August in der Badewanne der Wohnung einer 34-Jährigen entdeckt worden. Die Frau, die laut ihrer Aussage in der Slowakei Tiger in einer Auffangstation betreut, gab an, sich um die Jungen gekümmert zu haben.
34-Jährige muss vor Gericht
Die 34-Jährige, die die mittlerweile gestorbenen Tigerbabys aus ihrem Heimatland Slowakei nach Österreich gebracht hatte, muss sich am 14. Oktober vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Der Frau drohen wegen des Verstoßes gegen Paragraf sieben des Artenhandelsgesetzes bis zu zwei Jahre Haft, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf APA-Anfrage mit.
Das entsprechende Gesetz regelt die Ein- und Ausfuhr wild lebender Tierarten. Tierquälerei wurde bei der Unterbringung der Raubkatzen in der Privatwohnung in Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht festgestellt.
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