Schock-Tat

6-jährige Tochter vor Zug gezerrt: Vater war verurteilt

12.01.2022

Diese Tragödie macht sprachlos: Ein Vater zwang seine kleine Tochter mit in den Tod. 

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© APA/Thomas Lenger/all - Fotomontage
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Nachdem ein 38-Jähriger und seine sechsjährige Tochter in Sollenau (Bezirk Wiener Neustadt-Land) von einem Zug erfasst und getötet worden sind, haben die Ermittlungen der Polizei zu den Hintergründen am Donnerstag angedauert. Weiterhin bestand der Verdacht von Mord und Selbstmord. Bekannt wurde unterdessen, dass der 38-Jährige bereits im vergangenen November rechtskräftig verurteilt worden war. Grundlage dafür war u.a. die Drohung mit dem Tod der Tochter.

Gefährliche Drohung

Für den Niederösterreicher setzte es am 15. November 2021 am Landesgericht Wiener Neustadt in Anwesenheit einer Opferschutzvertreterin wegen schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zwölf Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Der 38-Jährige habe "im Sommer 2021 mit dem Tod der Tochter gedroht, um die Lebensgefährtin zu nötigen, die Lebensgemeinschaft weiter aufrecht zu erhalten", teilte Gerichtssprecherin Birgit Borns in einer schriftlichen Stellungnahme mit.

Verurteilung

Mit der Verurteilung vom vergangenen November verbunden war eine gerichtliche Weisung auf Bewährungshilfe und verpflichtende Psychotherapie. Ein Bewährungshelfer sei bereits bestellt worden, sagte Borns zur APA. Über die neuen Erkenntnisse zu dem Fall hatte am Donnerstag zuerst der "Kurier" online berichtet.

Beziehungs-Ende

In der Nacht auf Mittwoch soll sich der 38-Jährige mit seiner Tochter vor einem herannahenden Railjet, der Richtung Wien unterwegs war, auf die Gleise der Südbahn begeben haben. Der Mann und das Kind wurden tödlich verletzt. Weil zunächst eine dritte beteiligte Person vermutet wurde, waren Suchtrupps und ein Hubschrauber im Einsatz. Es wurde jedoch niemand gefunden.

Sorgerecht

Die Eltern der Sechsjährigen sollen Medienberichten zufolge getrennt gewesen sein, das Sorgerecht wurde demnach geteilt. Hinsichtlich des Pflegschaftsverfahrens betonte das Landesgericht Wiener Neustadt am Donnerstag, dass "aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden" könne. Ob Kontakt mit dem Jugendamt bestand, gab die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen auf Anfrage aus Rücksicht auf die laufenden Erhebungen und die Situation der Familie ebenfalls nicht bekannt.
 

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