Er bedauerte lediglich das "Dazwischenkommen" der Getöteten. Der Täter hatte es eigentlich auf die Richterin abgesehen.
Nach dem tödlichen Schuss auf eine Gerichtsangestellte im Bezirksgericht Hollabrunn ist der Tatverdächtige am Mittwoch stundenlang einvernommen worden. Der 57-Jährige habe dabei nochmals seinen Ärger über die Justiz unterstrichen und eigentlich keine Reue gezeigt, lediglich das "Dazwischenkommen" der 42-Jährigen bedauert, sagte Oberst Franz Polzer, Leiter des Landeskriminalamts NÖ (LKA).
Mörder fühlte sich benachteiligt
Die Frau starb durch
einen Kopfschuss aus nächster Nähe. Der - zum Tatzeitpunkt am Vormittag
schwer alkoholisierte - Mittelschullehrer und Künstler sei weiters dabei
geblieben, es auf die in seinem vierten Scheidungsverfahren zuständige
Richterin abgesehen zu haben. Den Vorsatz, sie aufzusuchen, habe er
"zumindest am Vortag" gefasst, sagte der Kriminalist. Motiv sei gewesen,
dass er sich in dem - bereits abgeschlossenen - Verfahren benachteiligt
fühlte und ihm die Justiz kein Gehör schenke. Der Mann habe auch angegeben,
verschuldet zu sein.
Die Tatortgruppe war bis in den späten Abend mit der Sicherung der Spuren beschäftigt, der Tatort am Donnerstag weiterhin abgesperrt: Die Sachverhaltsaufnahme werde spurentechnisch keine Fragen offen lassen, sagte Polzer. Er strich nochmals das rasche Einschreiten der Polizei hervor, die innerhalb von nicht einmal vier Minuten nach dem Alarm eintraf und den Verdächtigen festnahm.
Sicherheitsschleuse installiert
Am Bezirksgericht Hollabrunn gebe
es derzeit nur Minimalbetrieb, sagte der Präsident des Landesgerichts
Korneuburg, Wilhelm Tschugguel. Allen Beschäftigten sei freigestellt worden,
am Donnerstag und Freitag nicht zur Arbeit zu kommen. Den Tatort mit den
noch vorhandenen Spuren zu sehen wäre unzumutbar.
Noch am Mittwoch wurde eine Sicherheitsschleuse installiert. Solche Schleusen sollten nach Ansicht Tschugguels an allen Bezirksgerichten in Österreich eingerichtet werden. Zum Sprengel des Korneuburger Gerichts gehören zehn Bezirksgerichte.