Die Tochter des Tierhalters, die Aufsicht hatte, muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Nach dem Tod einer Frau infolge einer Hundeattacke in Bruck a.d. Leitha hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg Strafantrag gegen jene Frau erhoben, die bei dem Vorfall im Vorjahr die Aufsicht über den Rottweiler hatte. Der Tochter des Tierhalters werde fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, sagte Gudrun Bischof, Sprecherin der Anklagebehörde, am Freitag auf Anfrage. Ein Termin für den Prozess am Bezirksgericht Bruck a.d. Leitha stehe noch nicht fest.
Die damals 20-Jährige soll den Hund nicht schnell genug mit Beißkorb und Leine versehen bzw. ihn nicht rasch genug eingefangen haben, als er aus einem Garten auf die Straße lief. Eine 52-Jährige und ihre beiden Enkel wurden angegriffen, der Rottweiler soll mehrfach zugebissen haben. Die Großmutter und ein Zweijähriger wurden in Spitäler geflogen, eine Siebenjährige wurde ebenfalls ins Krankenhaus transportiert. Die 52-Jährige starb am 6. Oktober an Multiorganversagen. Laut einem Gutachten waren die erlittenen Bissverletzungen kausal für den Tod. Im Fall einer Verurteilung drohen der Beschuldigten bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe.