Wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge - Strafaussprüche nicht rechtskräftig.
Wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge sind ein 40-Jähriger und seine Ehefrau (36) am Dienstag am Landesgericht Krems zu je fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-Jährigen Tochter nicht behandeln haben lassen. Die Krankheit hatte laut Obduktion den Tod des Mädchens ausgelöst. Die beiden Strafaussprüche sind nicht rechtskräftig.
Die Beschuldigten standen am Dienstag bereits zum zweiten Mal in der Causa vor Gericht. Die Strafaussprüche vom 12. Februar - ebenfalls je fünf Jahre Haft - waren vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden, was einen zweiten Rechtsgang notwendig machte. Als Grund galt u.a. dass das im damaligen Urteil angeführte Delikt zu weit gefasst worden war. Der Wahrspruch der Geschworenen war vom Höchstgericht allerdings bestätigt worden, womit der ursprüngliche Anklagevorwurf des Mordes durch Unterlassung vom Tisch war.