Mord-Ermittlungen eingestellt

Totes Baby: Keine Strafe für Mutter (18)

13.04.2019

Überraschung im Verfahren um den Tod eines Babys in Weikendorf bei Gänserndorf.

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© Getty Images / Symbolbild
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Die Ermittlungen wegen Mordes gegen die Mutter (18) wurden eingestellt, die Schülerin muss sich nicht vor Gericht verantworten. Obwohl der kleine Bub nach der Geburt lebensfähig gewesen wäre. Wie berichtet, wurde der Säugling am 7. November in der Nähe des Sportplatzes abgelegt.

Einen Tag später fand ein Gemeindearbeiter den Säugling, wenig später die Polizei die Mutter des Kindes. Unter Mordverdacht kam die Ex-Fußballerin in U-Haft, Top-Anwalt Wolfgang Blaschitz übernahm den heiklen Fall, der landesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Die Mutter selbst will von ihrer Schwangerschaft nichts bemerkt haben, sie brachte den Buben ohne fremde Hilfe zur Welt: „Ich dachte, es ist tot, ich habe keine Lebenszeichen festgestellt“, sagte sie zum Ermittlungsrichter. Lebenserhaltende Maßnahmen hatte die 18-Jährige nicht gesetzt, auch keine Rettung verständigt.

Anwalt Blaschitz sprach von Anfang an von einer postnatalen Psychose seiner Mandantin und einer möglichen Einstellung des Verfahrens. Er sollte recht behalten ... 

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