Baujahr 38 und bergab 17km/h. Das interessierte die Polizei aber lange nicht.
Georg Adlberger staunte nicht schlecht, als er im Sommer Post aus Schwechat bekam. Auch Ehefrau Maria wollte gleich wissen, was „Schorschi“ denn am 15.Juli 2009 in Niederösterreich getrieben hätte – immerhin wohnt er in Bayern. Grund der Aufregung: Eine Anonymverfügung wegen Schnellfahrens – und 55 Euro Bußgeld oder 18 Stunden im Gefängnis absitzen.
Pfändung
Wie auch immer – im amtlichen Schreiben stand es zu
lesen: Er war auf einer Schnellstraße bei Wien mit mehr als 100 Sachen über
den Asphalt gebrettert.
Der Landwirt aus dem fernen Bayern staunte nicht schlecht über die rasante Forderung: „Mein Traktor, dessen Kennzeichen im Schreiben angeführt war, schafft bei gutem Zureden vielleicht die im Fahrzeugschein angegebenen 17 km/h, bergab und bei Rückenwind.“ Also erhob er Einspruch. Seit Sommer läuft das Verfahren nun schon, zwischenzeitlich war sogar von einer Pfändung die Rede gewesen, sollte der Bauer der Forderung aus Schwechat nicht nachkommen. Die Anmerkung Adlbergers, dass er weder in Niederösterreich war noch mit seinem alten Gefährt in die engere Täterauswahl kommen könne, wollte man monatelang nicht gelten lassen. Erst jetzt kam Licht ins Dunkel. Leo Lauber, der Schwechater Polizeichef, erklärt nun: „Da ist einem Kollegen ein Übertragungsfehler passiert“, schildert er. Im Verlauf der Buchstaben- und Ziffernkolonne hat der Referent ein „P“ anstatt „B“ notiert und schon war es geschehen. „Der Fall ist von uns eingestellt worden.“ Jetzt kriegt der richtige Raser seine Strafe. Der war wirklich mit seinem Renault Twingo in die Radarfalle bei Schwechat getappt.