Ein 21-Jähriger verstarb nach einem Sturz von einer sechs Meter hohen Brücke.
Gegen 10.00 Uhr ist am Freitag ein wegen versuchten Mordes nach einer Rauferei in Krems verdächtiger Student aus der U-Haft entlassen worden. "Es ist eine Kaution hinterlegt worden und mein Mandant hat ein Gelöbnis ablegen müssen, das Land nicht zu verlassen", berichtete Verteidiger Erich Gemeiner der APA. Das habe der deutsche Student aber ohnehin nicht vor gehabt, versicherte der Rechtsanwalt.
Gemeiner hatte Anfang dieser Woche einen entsprechenden Antrag gestellt, nachdem am 27. August kein Urteil im Prozess am Landesgericht Krems gefallen war und der Wahrspruch ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat indes Beschwerde angemeldet.
Der Verteidiger begründete den Antrag damit, dass die von seinem Mandanten bereits abgesessene U-Haft von knapp sechseinhalb Monaten inzwischen "unverhältnismäßig" geworden sei. Zudem bestehe kein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung mehr.
Das Verfahren muss nach der Aussetzung des Wahrspruchs neu aufgerollt werden. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien zuständig zu entscheiden, an welchem Gericht der Prozess wiederholt wird.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem beschuldigten 24-Jährigen vorgeworfen, Anfang März einen 21-Jährigen aus dem Waldviertel absichtlich von einer Brücke sechs Meter tief in den Kremsfluss gestoßen zu haben, wobei der Niederösterreicher schwer verletzt worden war. Der Angeklagte wiederum hatte sich zu Prozessbeginn am 27. August "nicht schuldig" bekannt und jegliche Tötungsabsicht bestritten. Die Geschworenen hatten sich dann nach einer etwa fünfstündigen Beratung einstimmig gegen die Tötungsabsicht ausgesprochen und den beschuldigten Studenten mit 5:3 Stimmen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Dieser Wahrspruch wurde allerdings wegen Rechts- und Tatsachenirrtums von den Richtern ausgesetzt.