Vergewaltigungsprozess

Flüchtling will jetzt Geld von der Justiz

01.06.2018

Für über 300 Tage U-Haft will ein Freigesprochener jetzt Entschädigung vom Staat.

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NÖ. Der Fall sorgt bis heute für aufgeregte Diskussionen: 2017 soll ein 15-jähriges Mädchen in Tulln von Asylwerbern missbraucht worden sein. Zwei Flüchtlinge wurden anhand von DNA-Spuren ausgeforscht und ­wegen Vergewaltigung vor Gericht gestellt. Doch beide wurden im Zweifel freigesprochen.

Der Hauptangeklagte aus Afghanistan saß über 300 Tage in Untersuchungshaft, will hierfür jetzt Entschädigung. Früher gab es in Österreich 100 Euro pro Tag, heute sind es nur noch 35. Wären immer noch über 10.000 Euro. Laut Anwältin wurde der Antrag auf Haftentschädigung bereits gestellt.

Auch gegen den Abschiebebescheid wurde beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Nach bisheriger Auffassung könnte der 18-Jährige mit dem nächsten Flieger nach Afghanistan zurückgebracht werden.

Da es sich aber um einen sogenannten Dublin-Fall handeln soll, könnte der Flüchtling in dem EU-Land um Asyl ansuchen, in dem er einst zuerst angekommen war. Deshalb könne ihn Österreich nicht in seine Heimat zurückschicken – glaubt die Anwältin.

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