Wiener Neustadt

Weiter Streit um kleine Sofia (6)

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Der Rückführungstermin nach Italien im Sorgerechtsstreit wurde nicht eingehalten.

Der Vater lebt in Italien, die Mutter mit ihrem neuen Lebensgefährten und der sechsjährigen Sofia bei Wiener Neustadt. Seit Jahren dauert der Rechtsstreit um das Kind, der Kindsvater setzte schließlich eine Übergabe der Sechsjährigen beim Bezirksgericht Wiener Neustadt durch. Heute, Mittwoch, fand der gerichtliche Vollzug statt - doch die kleine Sofia war beim Rückführungstermin nicht da. Laut der Rechtsanwältin Astrid Wagner, die die Mutter in dem Obsorgeverfahren vertritt, ist die Sechsjährige mit ihrer Mutter im Urlaub.

Mutter und Kind "auf Urlaub"
Um 6.45 Uhr klingelten der zuständige Richter des Bezirksgerichts Wiener Neustadt und vier Gerichtsvollzieher an die Tür der Familie. "In der Wohnung waren weder Mutter noch Kind anwesend, der Vollzug konnte nicht durchgeführt werden", sagte der Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, Hans Barwitzius, zur APA. Laut Wagner waren zudem ein "Großaufgebot der Polizei" sowie der Lebensgefährte der Mutter anwesend. Dem Mann sei jedes Gespräch verweigert worden, "im Befehlston wurde die Ausfolgung des Kindes verlangt". Laut Barwitzius sei wiederum "jegliche Auskunftserteilung über den Verbleib der Mutter und des Kindes verweigert worden".

   "Die Vorgangsweise der österreichischen Justiz verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach das Wohl des Kindes an allererster Stelle zu stehen hat", sagte Wagner. Für sie ist das Urteil "rechtlich verfehlt, da Rechte der Kinder auch über bestehende Gerichtsurteile zu stehen haben". Die kleine Sofia "ist schon traumatisiert". Das Mädchen habe seinen Vater seit vier Jahren nicht gesehen, spreche kein Italienisch und würde aus seiner Familie - es gibt auch einen zweijährigen Bruder - herausgerissen werden, was laut einem kinderpsychologischen Gutachten zu einer schweren Traumatisierung führen würde.

   Wagner will nun "alle möglichen rechtlichen Schritte" unternehmen. So prüft sie "die Möglichkeit einer Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof", da hier ein Missstand vorliege, "die gesetzliche Lage gegen Menschenrechte verstößt" und die "geltende Rechtslage meiner Meinung nach das Kindeswohl gefährdet", sagte die Anwältin. Das Urteil ist jedenfalls rechtskräftig und vollstreckbar, so Wagner, dennoch will sie einen neuen Aufschiebungsantrag einbringen. Außerdem prüft sie eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich, sagte sie im Gespräch mit der APA. Bereits Anfang Juli bat sie Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in einem Brief um Hilfe. "Ich bekam keine Antwort vom Justizministerium, das ist unverständlich", so Wagner.

Sorgerechtsstreit
Der Hintergrund des Rechtsstreits: Die Frau flüchtete vor vier Jahren vor ihrem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten aus Italien zurück in ihre Heimat, seither habe der Ex-Freund alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um die gemeinsame Tochter zurückzuholen, sagte Wagner. Allerdings habe der Mann sich weder um ein Besuchsrecht noch um eine Lösung im Sinne des Kindeswohles bemüht, auch habe er keine Alimente gezahlt, so die Anwältin.

   Laut Barwitzius ist der Akt "sämtliche Höchstinstanzen durchlaufen" - vom OGH in Österreich über den EuGH und den EGMR: Es sei rechtskräftig entschieden, dass die Frage des Kindeswohls durch italienische Gerichte zu klären sei. Der OGH habe 2012 festgestellt, dass das Kind dem Vater zu übergeben sei. Die einzige Entscheidung, die dem Bezirksgericht in der Causa zukam, war jene der Modalitäten.

   Der Vater hatte eine Übergabe des Kindes durchgesetzt. Laut Beschluss hätte das längstens bis 7. Juli erfolgen sollen. Gegen diesen Termin eine Woche nach Schulschluss legte Wagner Rekurs ein. Dieser wurde abgewiesen und der erstgerichtlichen Entscheidung Recht gegeben, so Barwitzius. "Da keine Übergabe stattgefunden hat, hat das Bezirksgericht Wiener Neustadt den Vollzug angeordnet", so der Sprecher.

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