Prostitution
Zwei Schuldsprüche im Callgirl-Ring-Prozess
07.12.2006
Im Korneuburger Prozess um grenzüberschreitenden Prostitutionshandel, der als Affäre um einen Wiener Callgirl-Ring mit jungen Frauen aus Litauen und teils prominenten Kunden Schlagzeilen gemacht hat, sind am Donnerstag die Urteile gefällt worden.
Der Erstangeklagte, ein einschlägig vorbestrafter 49-jähriger Chef eines Escort-Service, erhielt vier Jahre Freiheitsstrafe, der Wiener Nachtclubchef (65) 18 Monate bedingt - die Urteile sind nicht rechtskräftig.
"Frauen haben freiwillig gearbeitet"
Laut Anklage waren
zum Teil minderjährige Mädchen aus Litauen zum Zweck der Prostitution ins
Land geholt, sittenwidrig behandelt und teilweise genötigt worden. Die
Frauen hätten freiwillig gearbeitet, so die Verantwortung des
Erstangeklagten. Nach Darstellung seines Verfahrenshelfers fiel sein Mandant
der Intrige eines Expartners und nunmehrigen Konkurrenten im "Milieu" zum
Opfer, der nicht nur Mädchen "abgezogen" hatte, sondern den 49-Jährigen
anzeigte und auch in der Verhandlung schwer belastete. Der Rechtsanwalt
betonte weiters, dass die Mädchen als professionelle Prostituierte u.a. auch
in London, Mailand, Ibiza und den arabischen Emiraten Geld verdienten.
Mädchen "menschenverachtend" behandelt
Verlesen
wurden im Laufe des Verfahrens Aussagen, wonach der Erstangeklagte die
Litauerinnen "menschenverachtend" behandelt und als "Ware" betrachtet habe.
Hingegen meinte ein Bekannter aus dem Gefängnis, den der Escort-Service-Chef
zu Disco-Nächten eingeladen hatte, die Mädchen hätten den 49-Jährigen
"vergöttert und um den Finger gewickelt." Im Laufe des Verfahrens wurden
auch Gäste des Nachtclubs befragt - von "ganz jungen" Prostituierten wollte
jedoch niemand wissen. Einzige Ausnahme war ein 22-jähriger Exmitarbeiter,
der damit den Lokalchef belastete.
Wie Richter Helmut Neumar in der Urteilsbegründung ausführte, geht es um den Schutz ausländischer Frauen vor finanzieller Ausbeutung und sexueller Abhängigkeit. Die Prostituierten, die in Österreich im Escort-Service und nicht in einem Bordell hätten arbeiten wollen, hätten sich über ihr "Arbeitsverhältnis" gleichlautend geäußert, die Frage auch minderjährig Beschäftigter sah das Gericht auf Grund von Zeugenaussagen - u.a. über den "Ausflug" einer 17-Jährigen nach Ibiza - als erwiesen an. Der unbgescholtene Zweitangeklagte habe entgegen seiner Darstellung eine Vereinbarung über die Beschaffung von Mädchen mit dem 49-Jährigen gehabt.