Eine bisher unbescholtene 32-Jährige ist am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.
Wien. Eine bisher unbescholtene 32-Jährige ist am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte am 13. Juli 2022 in Wien-Ottakring einem 48 Jahre alten Bekannten ein Obst-und Gemüsemesser in den Oberschenkel und die Niere gestoßen. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt, ohne rasche ärztliche Hilfe wäre er gestorben. "Ich wollte ihm eine Lektion zeigen", sagte die Angeklagte.
Von Geschworenen einstimmig freigesprochen
Die Staatsanwältin legte der Frau versuchten Mord zur Last. Davon wurde die Angeklagte von den Geschworenen einstimmig freigesprochen. Sie befanden sie stattdessen der schweren Körperverletzung schuldig. Von den zwei Jahren wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam die 32-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die acht Monate hat die Frau bereits mit der U-Haft verbüßt, sie wurde daher unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet. Die 32-Jährige nahm das Urteil unter Tränen der Erleichterung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Wie die junge Frau in ihrer Beschuldigteneinvernahme erklärt hatte, habe der Mann am Abend vor der inkriminierten Tat ihren aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum beeinträchtigten Zustand ausgenutzt. Der 48-Jährige handle mit Suchtmitteln und Handys, sie habe ihm ein Mobilgerät abkaufen wollen und bei dieser Gelegenheit gemeinsam mit ihm berauschende Substanzen genommen. Davon sei sie eingeschlafen. "Als ich aufgewacht bin, hatte er den Kopf auf meiner Brust und hat so gegrinst. In dem Moment habe ich gespürt, dass er mich vergewaltigt hat", schilderte die Angeklagte dem Schwurgericht. Sie habe seinen Rucksack mit seinen Wertsachen an sich genommen und sei gleichermaßen wütend und geschockt davongelaufen.
"Es ist alles so schnell gegangen"
Am selben Tag traf sie allerdings den 48-Jährigen in einem Abbruchhaus wieder, das in der Suchtgift-Szene als Drogenumschlagplatz bekannt ist. Der Mann verlangte seine Sachen zurück, während die Frau ihren eigenen Angaben zufolge "böse auf ihn war", wie sie vor Gericht einräumte: "Er hat mich ausgenutzt. Ich hab am Tisch ein Obstmesser gesehen." Damit habe sie ihn "nur leicht verletzen" und "zeigen wollen, dass er in Zukunft nichts mehr macht. Ich wollte ihn am Popo erwischen. Nicht da oben (gemeint: in der Nierengegend, Anm.). Es ist alles so schnell gegangen."
"Sie ist keine Mörderin. Sie ist ein armes, gequältes Mädl, das ausgenutzt worden ist", zeigte sich Verteidiger Rudolf Mayer überzeugt. Seine Mandantin sei ursprünglich eine gute Schülerin, sogar Klassenbeste gewesen, habe dann einen wesentlich älteren Mann kennengelernt, auf dessen Wunsch hin die sechste Klasse abgebrochen und geheiratet. In der Ehe sei sie geschlagen worden und in Kontakt mit Drogen gekommen, nach der Scheidung ins Drogen-Milieu abgeglitten.
48-Jährige bestritt Missbrauch
Der 48-Jährige bestritt im Zeugenstand, die 32-Jährige missbraucht zu haben. Im Ermittlungsverfahren hatte er von einvernehmlichem Sex gesprochen, vor Gericht erwähnte er intime Kontakte überhaupt nicht mehr. Beim Zustechen habe die Angeklagte "Warum nutzt du mich aus?" gerufen, er könne sich diese Äußerung nicht erklären. Gegen den 48-Jährigen wird seitens der Staatsanwaltschaft wegen der von der Angeklagten behaupteten Vergewaltigung nicht ermittelt. "Ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war, konnte nicht festgestellt werden", führte dazu die Staatsanwältin aus. Die Frau habe eine gynäkologische Untersuchung abgelehnt.
Für die erlittenen Schmerzen machte der 48-Jährige insgesamt 3.480 Euro geltend, die sich aus den vom Gerichtsmediziner ermittelten starken, mittelgradigen und leichten Schmerzperioden zusammensetzte. Verteidiger Mayer erkannte diese Forderung an: "Gestochen hat sie ihn ja." Der Mann bekam infolge dessen den gesamten Betrag vom Gericht zugesprochen, was ihm die Verfolgung seiner Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg erspart.