Der Türke hat den 34-jährigen Vater zweier Kinder auf offener Straße mit 25 Messerstichen getötet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 31-jährige Türke, der vergangenen Mai einen Landsmann aus Eifersucht ermordet haben soll, ist am Montagnachmittag in einem Geschworenenprozess im Landesgericht Linz schuldig gesprochen worden. Die Strafe: 15 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schuldig bekannt
Der Türke habe den 34-jährigen Vater zweier
Kinder auf offener Straße mit 25 Messerstichen getötet, lautet die Anklage.
Zu Prozessbeginn Ende November hatte er sich schuldig bekannt. Er habe
angenommen, seine Frau habe eine Beziehung mit dem Opfer gehabt. Der Tat
ging eine kilometerlange Verfolgungsjagd voraus. An einer Linzer Kreuzung
soll der Angeklagte den anderen Mann aus seinem Fahrzeug gezerrt und auf ihn
eingestochen haben, bis er schließlich auf einer Verkehrsinsel
blutüberströmt zusammenbrach. Der Schwerverletzte starb wenig später im
Spital.
Keine Affekthandlung
Während für die Staatsanwaltschaft eindeutig
ein Mord vorlag, plädierte die Verteidigung auf Totschlag. Sein Mandant habe
in einer "heftigen Gemütsbewegung" gehandelt, so Anwalt Andreas Mauhart. Die
psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem 31-Jährigen am
Montag allerdings "volle Zurechnungsfähigkeit" zum Tatzeitpunkt, es handle
sich keineswegs um eine Handlung im Affekt, so die Sachverständige.
Wegen Mordes
Die Geschworenen schlossen sich der Anklage an. Sie
sprachen den Beschuldigten mit sechs zu zwei Stimmen des Mordes schuldig.
Die Zurechnungsfähigkeit bejahten sie einstimmig. Das Gericht verurteilte
daraufhin den 31-Jährigen zu 15 Jahren Haft. Mildernd war seine bisherige
Unbescholtenheit und das Geständnis, erschwerend die Grausamkeit der Tat. Er
nahm die Verkündung des Urteil ungerührt auf. Sein Verteidiger meldete
Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - somit
ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
"Zum Gespött der Leute"
Sowohl Staatsanwaltschaft
als auch Verteidigung waren zuvor in ihren Schlussplädoyers auf die Frage
der allgemeinen Begreiflichkeit eingegangen, um die nach einem Urteil des
Wiener Straflandesgerichts vergangene Woche eine heftige Diskussion
entbrannt ist. Dort war einem gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige
Ehefrau niedergestochen hatte, eine "allgemein begreifliche, heftige
Gemütsbewegung" zugestanden worden. Diese sah Mauhart auch bei seinem
Mandanten: Er bewege sich ausschließlich in türkischen Kreisen und wäre dort
nach der Demütigung durch seine Frau "zum Gespött der Leute" geworden,
argumentierte er.
Die Staatsanwältin widersprach dem heftig: Dass der Angeklagte affektanfälliger sei, weil er einem anderen Kulturkreis angehöre, sei auszuschließen. Denn das würde zumindest eine schwierige Lebenssituation voraussetzen. Der Mann sei aber voll integriert und habe einen Job, sah sie diese Punkte keineswegs erfüllt.