Urteil
15 Monate für falschen Pfarrer
15.01.2007
Ein 40-Jähriger Oberösterreicher hat sich als falscher Pfarrer das Vertrauen seiner Opfer erschlichen. Das Urteil lautet: 15 Monate unbedingt.
Unter anderem soll er einem Pensionisten Sex in der Badewanne mit seiner - ebenfalls angeklagten - Lebensgefährtin in Aussicht gestellt, ihn aber stattdessen bestohlen haben.
"Leasing-Mesner"
Der Mann bekannte sich schuldig.
Seine 58-jährige Lebensgefährtin, der die Anklage gewerbsmäßigen Diebstahl
vorwirft, bekannte sich in zwei Fällen der Mithilfe schuldig. Der
Oberösterreicher hat bereits 13 einschlägige Vorstrafen. Als Freigänger ging
der Mann einem eher ungewöhnlichen Job nach: Er war "Leasing-Mesner"
in einer Linzer Pfarre. Als solcher habe er sich an der kirchlichen
Blumenkasse vergriffen und rund 140 Euro entwendet, so die Anklage.
Wegen Freundin "amtlos"
Durch seine Funktion als
Mesner, sei er öfter als Pfarrer angesprochen worden, erzählte der
Angeklagte. Später habe er sich auch selbst mehrmals als Geistlicher
ausgegeben: "Die Leute haben mir vertraut." Die Staatsanwaltschaft
wirft ihm vor, sich als "Pater" das Vertrauen seiner Opfer
erschlichen und sie dann bestohlen zu haben. Meist habe er ihnen die
Geschichte aufgetischt, zwar Pfarrer zu sein, aber aus Liebe zu seiner
Freundin das Amt niedergelegt zu haben, so die Anklage.
Statt Badwannen-Sex Geld gestohlen
Zu Martini habe er - wieder
als "Pater" - gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und einem
Pensionisten etwas getrunken, gab der Mann zu. Dann sei das Pärchen mit dem
64-Jährigen in dessen Wohnung gegangen. "Er war spitz auf meine
Freundin", schilderte der Angeklagte. Daher habe er dem Mann empfohlen, "sich
zu kultivieren", ihn in die Badewanne geschickt und ihm ein sexuelles
Abenteuer mit seiner Freundin in Aussicht gestellt. Der Pensionist sagte
aus, er habe Geld klimpern gehört, während er in der Wanne lag. Daraufhin
sei ihm klar geworden, "was da läuft" und er habe das Pärchen
aus der Wohnung geworfen. Etwa 100 Euro hätten daraufhin gefehlt.
Der Gesamtschaden, den der Angeklagte verursacht haben soll, liegt bei mehreren hundert Euro.
"Unglaublicher Fall"
Richter Klaus-Peter Bittmann
bezeichnete es als "unglaublichen Fall", dass der 40-Jährige trotz
seiner 13 Vorstrafen - darunter Raub und Brandstiftung - vorzeitig aus der
Haft entlassen worden sei. Das Gutachten, das dies empfohlen habe, sei "völlig
verfehlt" und "lebensfremd" gewesen. Der Angeklagte zeigte
sich reuig und geständig. Er wurde zu 15 Monaten unbedingter Haft
verurteilt, außerdem wurde eine bedingte Strafe widerrufen, so dass er
insgesamt 18 Monate absitzen muss.