17-jährige betäubt
24 Tequilla - Ermittlungsverfahren gegen Wirt
13.07.2008
Konsequenzen zieht der Fall einer jungen Frau, die sich am Wochenende mit 24 Tequilla bewusstlos gesoffen hat, nach sich..
Während das Mädchen auf dem Weg der Besserung ist, wurden von der Bezirkshauptmannschaft zwei Ermittlungsverfahren gegen den Wirt eingeleitet. Ihm droht unter Umständen auch eine Regressforderung der Krankenkasse.
Überraschend gute Heilung
Die 17-Jährige wurde mit einer
Alkoholvergiftung ins Krankenhaus Kirchdorf eingeliefert. Am Montag war sie
nach Auskunft des behandelnden Arztes Friedrich Häckel wieder ansprechbar.
Es gehe ihr überraschend gut, sie leide nur noch unter ein wenig Magen- und
Kopfweh, so der Mediziner. Aber sie könne demnächst wieder in häusliche
Pflege entlassen werden. Für den Arzt ist es unerklärlich, wie das Mädchen
in einem Lokal an die Übermenge Alkohol kommen konnte. Er kritisierte, dass
"gar nicht so selten" schwer alkoholisierte junge Menschen im Spital
behandelt werden müssten.
Es handle sich um einen "extremen Fall", fand Bezirkshauptmann Dieter Goppold im Gespräch mit der APA. Er regte an, das Thema in breitem Rahmen - etwa mit Bürgermeistern und Wirten - zu diskutieren, denn: "So geht das einfach nicht." Gegen den Lokalbetreiber, der an das Mädchen die 24 Tequilas ausgeschenkt hat, werden nun zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: Eines nach dem Jugendschutzgesetz, eines nach der Gewerbeordnung, erklärte der Bezirkshauptmann.
Eventuell Regressforderung
Mit welchen Konsequenzen der
Lokalbetreiber rechnen muss, wollte er noch nicht genau sagen, es müsse erst
umfangreich recherchiert werden. Neben einer Verwaltungsstrafe könnte auf
den Wirt aber auch eine Regressforderung der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse (OÖGKK) zukommen. Diese hat im Juni vergangenen Jahres
im Zuge der öffentlichen Debatte ums Koma-Saufen einen Filter installiert:
Erfasst werden damit Jugendliche unter 16, die aufgrund einer
alkoholbedingten Vergiftung eine Behandlung im Spital brauchen. Rund 30
solcher Fälle gibt es im Quartal, bei rund zehn kommt es zu einer
Regressforderung - meist gegen den Wirt. Das kostet laut OÖGKK bis zu 1.000
Euro.