Urteil rechtskräftig

30 Monate teilbedingt für Frau nach Messerattacke auf Lebensgefährten

01.07.2020

Urteil rechtskräftig - Geschworene sahen keinen Mordversuch - Angeklagte enthaftet.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/VERENA LEISS
Zur Vollversion des Artikels
Linz/Haslach an der Mühl. Eine 45-jährige Ukrainerin ist am Montag in Linz zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, weil sie im Herbst 2019 in Haslach ihren Lebensgefährten mit einem Messer in den Bauch gestochen hatte. Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch, sondern lediglich absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig, die Angeklagte wurde enthaftet.
 
Zehn der 30 Monate wurden unbedingt ausgesprochen. Auf Antrag wurde der Rest der unbedingten Freiheitsstrafe aber auch noch bedingt nachgesehen. Die Frau muss dem Opfer 1.200 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.
 
Das Paar hatte laut Staatsanwaltschaft dem Alkohol regelmäßig kräftig zugesprochen und es sei auch immer wieder zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Dennoch wollte man heiraten. Die Frau habe auch einen gewissen "Zeitdruck" gehabt, was die Hochzeit anging, weil ihr Visum abzulaufen drohte.
 
Am Tattag, dem 16. Oktober des Vorjahres, gab es wieder einmal Streit. Es dürfte um Geld, den Alkoholkonsum des Mannes und die nach Ansicht der Angeklagten schleppenden Hochzeitsvorbereitungen gegangen sein. Die Frau soll ein Fleischmesser mit einer 21 Zentimeter langen Klinge aus der Küche genommen und ihrem Lebensgefährten in den Bauch gerammt haben. Mit einem kleinen Messer soll sie ihm zudem eine leichte Verletzung am Rücken zugefügt haben. Laut Nachbarn, die nachsehen kamen, was los ist, habe der Schwerverletzte immer wieder geschrien: "Die Sau hat mich abgestochen." Zur Tatzeit hatte das Opfer 1,4, die Angeklagte 2,38 Promille Alkohol im Blut.
 
Die Angeklagte bestritt die Tat. Sie glaube, dass der Mann sich den Stich selbst zugefügt habe, um Geld aus einer Versicherung zu kassieren, meinte sie. Vor Gericht änderte sie in wortreichen Ausführungen ihre Geschichte nochmals: Sie habe kurze Zeit das Bewusstsein verloren, als sie wieder zu sich gekommen sei, habe ihr Freund die Stichwunde gehabt und es sei ein weiterer Mann in der Wohnung gewesen. Ihr Lebensgefährte sagte zwar, dass sie ihn gestochen habe. Der Mann, der durch eher unpräzise Aussagen auffiel, kann sich aber auch ein Unfallgeschehen vorstellen.
Zur Vollversion des Artikels