Drei Opfer soll es bisher geben, möglicherweise sind es noch viele weitere.
Als Abteilungsleiter bei einer Bezirkshauptmannschaft hatte der Angeklagte viel Macht. Und die soll der 64-Jährige ausgenutzt haben. Am Dienstag stand er vor Gericht. Der Vorwurf: illegale Geschenk- und Vorteilsannahme. Das Strafmaß würde im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft betragen.
Doch dem pensionierten Beamten wird noch mehr vorgeworfen. Wie ÖSTERREICH vom Bruder eines Opfers erfuhr, soll der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, Mindestsicherungen erst ausbezahlt haben, wenn sexuelle Gegenleistungen erbracht wurden.
Not ausgenutzt
Die Angst und die Existenzängste der Opfer wusste der Beamte für sich auszunutzen. Der Mann soll Frauen genötigt haben, mit ihm ins Bett zu steigen. Bei Weigerung drohte er, ihnen keine Mindestsicherung auszubezahlen. Im gestrigen Prozess war dieser Vorwurf eigentlich nicht in der Anklage vorgesehen, zu Redaktionsschluss waren noch keine Details bekannt, da die Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.
Sollten sich die Vorwürfe von bisher mindestens drei Opfern bestätigen, droht dem mutmaßlichen Täter ein neuer Prozess.