18 Jahre muss ein verurteilter Familienvater für den Tod einer Tanzlehrerin büßen. Zu Recht?
OÖ. Obwohl eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall einer getöteten Tanzschullehrerin schon zweimal gescheitert ist, will es der verurteilte Täter nun erneut versuchen. Seine Anwälte sprechen vom „größten Justizskandal Österreichs“.
Auch sechseinhalb Jahre nach der Tat ist der gewaltsame Tod von Tanzschullehrerin Ingrid Sch. aus Gmunden unvergessen. Die 50-Jährige war im Juli 2013 nach einer Party im örtlichen Tennisklub im Garten ihres Hauses niedergeschlagen und vergewaltigt worden. Sie starb später in einem Spital.
Wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge wurde der örtliche Versicherungsmakler Helmut St. zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der 41-Jährige bestritt bis zuletzt, tatsächlich kamen immer wieder Zweifel an seiner Täterschaft auf.
Strafanzeige gegen leitende Ermittler
Als Tatwaffe wurde ein Tennispokal identifiziert. Bruchstellen an ihm stimmen mit Spuren an der Leiche überein. DNA-Spuren des Verdächtigen daran wurden allerdings nicht gefunden.
Die Verteidiger des Verdächtigen warfen den Ermittlern Schlamperei vor. Auch das Gericht geriet in die Kritik. Wichtige Entlastungszeugen, darunter ein Staatsanwalt, seien nicht gehört worden.
Inzwischen sprechen die Anwälte von Helmut St. vom „größten Justizskandal in der Zweiten Republik“. In einer Pressekonferenz am Donnerstag kündigten sie den dritten Wiederaufnahmeantrag an, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen. Und sie erstatten Strafanzeige gegen zwei ehemalige leitende Ermittler.