Die Arbeiterkammer legte im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein – mit Erfolg. Der negative Bescheid wurde aufgehoben.
Oberösterreich. Das Arbeitsmarktservice (AMS) strich einer dreifachen Mutter für acht Wochen die Notstandshilfe. Der Grund dafür: Die Linzerin hatte vom AMS eine Beschäftigung als Verkaufsmitarbeiterin bei einem Unternehmen angeboten bekommen. Diesen Job konnte sie aber nicht annehmen, weil der Arbeitgeber auf einen täglichen Dienstbeginn um 7 Uhr bestand und sie als Mutter von drei Kindern (12, 11 und 6 Jahre alt), wegen der Betreuungspflichten, erst nach 7 Uhr in die Arbeit hätte kommen können. Auch ihr Ehemann konnte sie nicht unterstützen, da er jeden Tag frühmorgens wegfahren muss, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen, berichtet die AK Oberösterreich.
Die dreifache Mutter suchte sich Rat bei der Arbeiterkammer. Diese legte schließlich im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein – mit Erfolg. Der negative Bescheid wurde aufgehoben und die dreifache Mutter bekam die ihr zustehende Notstandshilfe doch noch ausbezahlt. "Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich von der Arbeiterkammer beraten zu lassen, wenn es Probleme mit dem Arbeitslosengeld oder mit der Notstandshilfe gibt", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.