Mord-Prozess
Angeklagter in Steyr ohne Erinnerung
19.11.2007
Die Strategie seiner Verteidigung geht in Richtung "nicht zurechnungsfähig" und Totschlag.
In einem Prozess nach dem Mord an seiner 42-jährigen Ehefrau hat der angeklagte 43-Jährige am Montag im Landesgericht Steyr erklärt, er sei ohne Erinnerung an die Tat. Die Verteidigungslinie seines Rechtsanwaltes war somit in Richtung "nicht zurechnungsfähig" und Totschlag zu erkennen.
Frau erwürgt
Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, er
habe Anfang Jänner in einer Kleingartensiedlung in Steyr seine Frau, die zu
diesem Zeitpunkt nach einem Beinbruch bettlägerig war, mit einem Zurrgurt
gefesselt, ihr einen Sack über den Kopf gestülpt und sie erwürgt. Die
Polizei hatte die Leiche nach einen Hinweis seiner Exfrau gefunden. Nach
einigem Leugnen legte er bei der Polizei ein Geständnis ab.
14 Mal vorbestraft
Der Mann hat insgesamt 14 Vorstrafen, unter
anderem wegen schweren Raubes und Vergewaltigung. Er war 2005 bedingt
entlassen worden, hatte sein Opfer kennengelernt und geheiratet. Die beiden
betrieben eine kleine Gastwirtschaft. Er galt als alkoholabhängig. Der
Staatsanwalt sprach dem Angeklagten jedoch ab, dass dieser zur Tatzeit
volltrunken gewesen sei.
Schwer alkoholisiert
Der Angeklagte erklärte, er habe sich vor
der Tat bis zu Besinnungslosigkeit betrunken. Er wisse nicht, ob er seine
Frau getötet habe. Auf die Frage des Richters, ob denn jemand anderer für
die Tat infrage käme, antwortete er: "Eigentlich nicht." Ein Urteil war für
Dienstag geplant.
Keine Erinnerung
Der Angeklagte schilderte, er sei zuletzt extrem
alkoholabhängig gewesen. Er habe jeweils zum Frühstück eine Flasche Wodka
konsumiert. Auch am Tag der Tat habe er heimlich getrunken. Seine Frau, die
er daheim nach einem Beinbruch gepflegt hat, habe dies bemerkt und es sei zu
einem Streit gekommen. Zum Trotz habe er am Nachmittag 22 Halbe Bier und
eine Flasche Wodka getrunken. Von den Ereignissen danach wisse er nichts. Er
sei im Dunklen vor der Gartenhütte aufgewacht, sei hineingegangen und habe
die Leiche entdeckt.
Widersprüche zum Geständnis
Als ihn der Richter auf
Widersprüche zum Geständnis vor der Polizei aufmerksam machte, erklärte er,
das Geständnis habe ihm die Polizei "in den Mund gelegt". Er habe damals nur
seine Ruhe und seinen Alkohol sowie seine Medikamente haben wollen. Sein
Verteidiger kritisierte auch, die Aussagen vor der Polizei seien
"rechtswidrig" zustande gekommen, weil sein Mandant durch Alkohol und
Medikamente beeinträchtigt gewesen sei.